Sitzung: 19.02.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:1
Frau
Jacob gibt Erläuterungen zum GOP.
Frau
Jacob, Herr Bosse und Herr Röll beantworten Fragen des Ausschusses zum GOP.
Herr
Berg verläßt die Sitzung, Herr Paschen übernimmt den Vorsitz des Ausschusses.
Frau
Hahn gibt folgende Anfragen unter Beifügung der Anlagen 1.1 und 1.2 zu
Protokoll:
"Thema
LDC:
Auf
einer der ersten TOP zum sog. LDC hatte ich folgende Fragestellungen:
-
Wird
eine UVP erstellt?
-
Wann
wird dies UVP dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben?
Die
Antwort war Folgende:
Es
wird zunächst ein Umweltbericht erstellt, der fortgeschrieben wird. Die
Ergebnisse werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Die endgültige Fassung
der UVP wird ebenso vor Satzungsbeschluss bekanntgegeben.
Mittlerweile
sind wir schon sehr weit im Verfahren. Eine Fortschreibung des UVP Berichts
habe ich nicht zur Kenntnis nehmen können.
Meine
Frage:
Wie
ist der Sachstand?
Hat
eine Fortschreibung stattgefunden?
Ist
der UVP-Bericht der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden, durch Auslegung?
Meiner
Meinung ist dies unbedingt erforderlich?
Gibt
es eine Zusammenfassung und Bewertung?
Ich
habe im Bezug auf die UVP-Richtlinie einige Recherchen im Internet angestellt
und habe folgende Ergebnisse gewonnen. (s. Anlagen 1.1 und 1.2) Wie wird in
Norderstedt verfahren?
Frage
2:
Ist
in Norderstedt eine Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den
Schutzgütern in der Umweltverträglichkeit erfolgt?
Wenn
nein - warum nicht?"
Beschluss:
a)
Das
Ergebnis der Auslegung des Grünordnungsplanes (GOP) zum Bebauungsplan 245
– Norderstedt –, Gebiet: Ohewiesen, westl. Niendorfer Straße, zwischen
Ohechaussee und Flughafen Fuhlsbüttel, wird entsprechend den Ausführungen in
der Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 04/0065 zur Kenntnis genommen.
b)
Der
vom Landschaftsarchitektenbüro Hess Jacob und dem Team Natur und Landschaft
ausgearbeitete Grünordnungsplan und der dazugehörige Erläuterungsbericht in der
Fassung der Anlage 1 und Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 04/0065, Stand:
Februar 2004, werden abschließend beschlossen.
c)
Waldersatzfläche
Für den Grünordnungsplan zum Bebauungsplan 245 – Norderstedt – werden auf dem
von der Entwicklungsgesellschaft erworbenen Flurstück 39/5, Flur 8 der
Gemarkung Garstedt, das 1.16 ha groß ist, 10,92 ha als Ersatzwald aufgeforstet.
Flächen für Maßnahmen des Naturschutzes/Ausgleichsflächen Glasmoorprojekt
Als Ausgleich für die Eingriffe durch das Vorhaben des LDC werden
Ausgleichsflächen in einer Größe von 30,73 ha benötigt. Auf der Grundlage eines
mit der UNB und den an der Planung Beteiligten abgestimmten Umrechnungsmodells
wurde dieser Flächenbedarf in einen monetären Betrag umgerechnet. Durch die
Zahlung von 657.714,00 € kann im Glasmoor ein Ausgleich in Höhe der benötigten
Flächengröße realisierte werden. Damit wird der Ausgleich für das Vorhaben des
LDC durch die Zuordnung zu den Renaturierungsmaßnahmen im Glasmoor im Sinne des
Naturschutzes erbracht. Für Eingriffe in Biotope im Zusammenhang mit dem Ausbau
der Niendorfer Straße und der Ohechaussee werden auf 24.814 m² der Flurstücke
34/11 und 34/1 der Flur 8 der Gemarkung Garstedt, die zusammen 30.700 m² groß
sind und sich im Eigentum der Stadt Norderstedt befinden, Maßnahmen zu Gunsten
des Naturschutzes durchgeführt.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgenommen.
Abstimmung:
Die
Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen.
Protokollauszug 601