Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:1

Frau Jacob gibt Erläuterungen zum GOP.

Frau Jacob, Herr Bosse und Herr Röll beantworten Fragen des Ausschusses zum GOP.

 

Herr Berg verläßt die Sitzung, Herr Paschen übernimmt den Vorsitz des Ausschusses.

 

 

Frau Hahn gibt folgende Anfragen unter Beifügung der Anlagen 1.1 und 1.2 zu Protokoll:

 

"Thema LDC:

 

Auf einer der ersten TOP zum sog. LDC hatte ich folgende Fragestellungen:

-          Wird eine UVP erstellt?

-          Wann wird dies UVP dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben?

Die Antwort war Folgende:

Es wird zunächst ein Umweltbericht erstellt, der fortgeschrieben wird. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Die endgültige Fassung der UVP wird ebenso vor Satzungsbeschluss bekanntgegeben.

Mittlerweile sind wir schon sehr weit im Verfahren. Eine Fortschreibung des UVP Berichts habe ich nicht zur Kenntnis nehmen können.

Meine Frage:

Wie ist der Sachstand?

Hat eine Fortschreibung stattgefunden?

Ist der UVP-Bericht der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden, durch Auslegung?

Meiner Meinung ist dies unbedingt erforderlich?

Gibt es eine Zusammenfassung und Bewertung?

 

Ich habe im Bezug auf die UVP-Richtlinie einige Recherchen im Internet angestellt und habe folgende Ergebnisse gewonnen. (s. Anlagen 1.1 und 1.2) Wie wird in Norderstedt verfahren?

 

Frage 2:

Ist in Norderstedt eine Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern in der Umweltverträglichkeit erfolgt?

Wenn nein - warum nicht?"

 

 

Beschluss:

a)       Das Ergebnis der Auslegung des Grünordnungsplanes (GOP) zum Bebauungsplan 245
– Norderstedt –, Gebiet: Ohewiesen, westl. Niendorfer Straße, zwischen Ohechaussee und Flughafen Fuhlsbüttel, wird entsprechend den Ausführungen in der Anlage 3 zur Vorlage Nr. B 04/0065 zur Kenntnis genommen.

b)       Der vom Landschaftsarchitektenbüro Hess Jacob und dem Team Natur und Landschaft ausgearbeitete Grünordnungsplan und der dazugehörige Erläuterungsbericht in der Fassung der Anlage 1 und Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 04/0065, Stand: Februar 2004, werden abschließend beschlossen.

c)       Waldersatzfläche

Für den Grünordnungsplan zum Bebauungsplan 245 – Norderstedt – werden auf dem von der Entwicklungsgesellschaft erworbenen Flurstück 39/5, Flur 8 der Gemarkung Garstedt, das 1.16 ha groß ist, 10,92 ha als Ersatzwald aufgeforstet.

Flächen für Maßnahmen des Naturschutzes/Ausgleichsflächen Glasmoorprojekt

Als Ausgleich für die Eingriffe durch das Vorhaben des LDC werden Ausgleichsflächen in einer Größe von 30,73 ha benötigt. Auf der Grundlage eines mit der UNB und den an der Planung Beteiligten abgestimmten Umrechnungsmodells wurde dieser Flächenbedarf in einen monetären Betrag umgerechnet. Durch die Zahlung von 657.714,00 € kann im Glasmoor ein Ausgleich in Höhe der benötigten Flächengröße realisierte werden. Damit wird der Ausgleich für das Vorhaben des LDC durch die Zuordnung zu den Renaturierungsmaßnahmen im Glasmoor im Sinne des Naturschutzes erbracht. Für Eingriffe in Biotope im Zusammenhang mit dem Ausbau der Niendorfer Straße und der Ohechaussee werden auf 24.814 m² der Flurstücke 34/11 und 34/1 der Flur 8 der Gemarkung Garstedt, die zusammen 30.700 m² groß sind und sich im Eigentum der Stadt Norderstedt befinden, Maßnahmen zu Gunsten des Naturschutzes durchgeführt.

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgenommen.

 

Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

 

Protokollauszug                601