Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Dr. Herwig Niehusen

Falkenbergstr. 160, 22844 Norderstedt

stellt folgende Fragen:

 

"Anfrage zum zukünftigen Baumschutz (an die Verwaltung):

 

Mit Schreiben vom 20.02.2004 wurden die Stadtvertreter von der Verwaltung darüber aufgeklärt, dass auch nach Aufhebung der Satzung für ca. 90 % der Stadtfläche ein "differenziertes rechtliches System zum Baumschutz" besteht.

 

-          Wie wollen Sie sicherstellen, dass sich der rechtstreue Bürger in diesem System der zukünftig maßgeblichen Vorschriften zurechtfindet?

 

Nach der jetzt noch gültigen Baumschutzsatzung hat der Bürger es relativ einfach. Er muss für das Genehmigungserfordernis lediglich feststellen, ob der Baumumfang bereits 80 cm erreicht hat.

Mit der Aufhebung der Satzung wird die Rechtslage wesentlich komplizierter:

 

-          Wer klärt den Bürger über die zukünftig maßgeblichen Vorschriften auf?

-          Wie soll der Bürger zukünftig feststellen, ob für seinen Baum das Landesnaturschutzgesetz gilt?

Nach welchen Kriterien richtet sich, ob der Baum nach § 7 Abs. 2 Nr. 8 LnatSchG als "ortsbildprägend" oder "landschaftsbestimmend" gilt, auch wenn er noch nicht den Umfang von 2 m erreicht hat?

Mutet man dem Bürger jetzt zu, diese Fragen bei der zuständigen UNB in Bad Segeberg zu klären? Oder muss die UNB jetzt einen Mitarbeiter nach Norderstedt schicken, um diese Frage vor Ort zu klären? Auf wessen Kosten?

-          Wie wird der Bürger zukünftig darüber aufgeklärt, ob für seinen Baum die auslegungsbedürftigen Vorschriften des Knickerlasses gelten? Muss er sich auch insoweit Rat bei der dann zuständigen UNB in Bad Segeberg holen?

-          Wie erfährt der Bürger, ob sein Baum nach § 9 Abs. 1 Ziff. 20 oder 25 BauGB aufgrund einer entsprechenden B-Plan-Festsetzung geschützt ist oder ob der Baumbestand lediglich nachrichtlich ohne Rechtswirkungen in den B-Plan übernommen worden ist? In der Regel kennen die Bürger den maßgeblichen B-Plan überhaupt nicht.

-          Welche konzeptionellen Vorstellungen hat die Stadt, um den teilweise fortbestehenden Baumschutz sicherzustellen, die mündigen Bürger entsprechend aufzuklären und trotz weitgehenden Wegfalls des Nachpflanzungsgebots den Baumbestand - insbesondere den Bestand der jetzt noch geschützten Buchen und Eichen - zu erhalten?"

 

Herr Bosse antwortet für die Verwaltung direkt.

 

 

Protokollauszug                III