Sitzung: 24.02.2004 Stadtvertretung
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Dr. Herwig Niehusen
Falkenbergstr.
160, 22844 Norderstedt
stellt
folgende Fragen:
"Anfrage
zum zukünftigen Baumschutz (an die Verwaltung):
Mit
Schreiben vom 20.02.2004 wurden die Stadtvertreter von der Verwaltung darüber
aufgeklärt, dass auch nach Aufhebung der Satzung für ca. 90 % der Stadtfläche
ein "differenziertes rechtliches System zum Baumschutz" besteht.
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Wie
wollen Sie sicherstellen, dass sich der rechtstreue Bürger in diesem System der
zukünftig maßgeblichen Vorschriften zurechtfindet?
Nach
der jetzt noch gültigen Baumschutzsatzung hat der Bürger es relativ einfach. Er
muss für das Genehmigungserfordernis lediglich feststellen, ob der Baumumfang
bereits 80 cm erreicht hat.
Mit
der Aufhebung der Satzung wird die Rechtslage wesentlich komplizierter:
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Wer
klärt den Bürger über die zukünftig maßgeblichen Vorschriften auf?
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Wie
soll der Bürger zukünftig feststellen, ob für seinen Baum das
Landesnaturschutzgesetz gilt?
Nach welchen Kriterien richtet sich, ob der Baum
nach § 7 Abs. 2 Nr. 8 LnatSchG als "ortsbildprägend" oder
"landschaftsbestimmend" gilt, auch wenn er noch nicht den Umfang von
2 m erreicht hat?
Mutet man dem Bürger jetzt zu, diese Fragen bei der
zuständigen UNB in Bad Segeberg zu klären? Oder muss die UNB jetzt einen
Mitarbeiter nach Norderstedt schicken, um diese Frage vor Ort zu klären? Auf
wessen Kosten?
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Wie
wird der Bürger zukünftig darüber aufgeklärt, ob für seinen Baum die
auslegungsbedürftigen Vorschriften des Knickerlasses gelten? Muss er sich auch
insoweit Rat bei der dann zuständigen UNB in Bad Segeberg holen?
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Wie
erfährt der Bürger, ob sein Baum nach § 9 Abs. 1 Ziff. 20 oder 25 BauGB
aufgrund einer entsprechenden B-Plan-Festsetzung geschützt ist oder ob der
Baumbestand lediglich nachrichtlich ohne Rechtswirkungen in den B-Plan
übernommen worden ist? In der Regel kennen die Bürger den maßgeblichen B-Plan
überhaupt nicht.
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Welche
konzeptionellen Vorstellungen hat die Stadt, um den teilweise fortbestehenden
Baumschutz sicherzustellen, die mündigen Bürger entsprechend aufzuklären und
trotz weitgehenden Wegfalls des Nachpflanzungsgebots den Baumbestand -
insbesondere den Bestand der jetzt noch geschützten Buchen und Eichen - zu
erhalten?"
Herr
Bosse antwortet für die Verwaltung direkt.
Protokollauszug III