Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Anfrage von Frau Reinders wird wie folgt beantwortet:

 

1.       Zunächst ist richtig zu stellen, dass das Rechtsamt nicht aufgelöst, sondern die Rechtsabteilung organisatorisch in das Hauptamt integriert wurde.

2.       Rechtsberatungskosten:

Die Rechtsabteilung wurde in 2003 vom Dezernat III beauftragt, eine rechtliche gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Hierfür sind Kosten in Höhe von 305,08 € in Rechnung gestellt worden.

Inwieweit andere Ämter oder Abteilungen Rechtsberatungskosten haben entstehen lassen, ist hier nicht bekannt.

3.       Externe anwaltliche Vertretung in Gerichtsverfahren im Jahre 2003:

Im November 2003 musste in einer Verwaltungsrechtssache ein Rechtsanwalt in Schleswig wegen einer kurzfristigen Terminverlegung beauftragt werden. Hierfür sind Kosten in Höhe von 173,42 € entstanden.

Alle anderen Gerichtsverfahren bei den Amtsgerichten, dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht werden von den Mitarbeiterinnen der Rechtsabteilung wahrgenommen – bis auf die Gerichtsverfahren, in denen Anwaltszwang besteht. Ein solcher Anwaltszwang besteht im Zivilprozess grundsätzlich vor dem Landgericht und allen Gerichten des höheren Rechtszuges, ferner vor dem Bundes- und Landesarbeitsgericht (hier mit Ausnahmen für Verbandsvertreter); vor dem Bundesverwaltungs- und dem Bundessozialgericht besteht Vertretungszwang, wobei aber außer Rechtsanwälten bestimmte weitere Personengruppen zugelassen sind.

In den Verfahren, wo Anwaltszwang besteht, werden die Schriftsätze mit der Rechtsabteilung abgestimmt. Dies führt letztendlich auch dazu, dass zur Aufklärung des Sachverhalts das persönliche Erscheinen der Parteien (bzw. eines instruierten Vertreters der Rechtsabteilung) von diesen Gerichten angeordnet wird.