Sitzung: 03.05.2004 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau
Reinders stellt folgende Anfrage:
"Laut
Hauptsatzung der Stadt Norderstedt ist der Bürgermeister verpflichtet, dem
Hauptausschuss mindestens zweimal jährlich über die Geschäftslage der
wirtschaftlichen Betätigungen und privatrechtlichen Beteiligungen der Stadt
Norderstedt zu berichten.
Wann
dürfen wir mit den Berichten rechnen?"
Protokollauszug 10