Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Dr. Freter berichtet:

 

 

Herr Hagemann fragt auf der Sitzung des Ausschusses für junge Menschen am 07.04.2004 unter TOP 8.17 an, ob es richtig ist, dass befristete Verträge für Diplom-Heilpädagogen zur Jahresmitte angeblich nicht verlängert werden. – Gibt es einen Grund dafür?

 

 

Heilpädagog/innen werden in Kindertagestätten eingestellt zur Förderung von anerkannten Integrationskindern. Die Anerkennung erfolgt durch das Kreisgesundheitsamt und befristet, üblicherweise bis zum Ende eines Kindergartenjahres (31.07.).

 

Weder die Anerkennungspraxis (des Kreises) noch die Förderung (durch das Land) ist durch die Stadt Norderstedt zu beeinflussen. Daher werden die Verträge mit Heilpädagog/innen in Kindertagesstätten i.d.R. befristet, allerdings – bei Fortsetzung der Integrationsmaßnahmen – entsprechend verlängert.

 

Dies gilt auch für die in diesem Sommer auslaufenden Verträge.