Sitzung: 02.06.2004 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0197
Herr
Dr. Feter berichtet:
Durch
Vertrag v. 27.12.2001 ist dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. die Aufgabe
übertragen worden, die von der Stadt freiwillig gezahlten Zuschüsse zu den
Tagespflegekosten an die Eltern
verwaltungsmäßig abzuwickeln. Der Vertrag ist befristet bis 31.12.2006.
Laut
Vertrag erstattet der Verein jährlich einen Geschäftsbericht. Auf dieser
Grundlage wird deutlich, dass die dem Verein seit Vertragsbeginn zur Verfügung
gestellte Fördersumme im Verhältnis zu den tatsächlich verteilten Fördermitteln
zu hoch angesetzt worden ist. Am 03.03.2004 wurde aus Anlass des
Geschäftsberichts für das Jahr 2003 entsprechend berichtet (Protokoll Nr. 16/IX
zu Pkt. 7.7 sowie Protokoll 17/IX, Pkt. 8.7). Deshalb ist eine Anpassung der
Fördersumme sowie eine Anpassung der Abrechnungsregeln angezeigt. Dazu haben
zwischen Stadt u. Verein Abstimmungsgespräche stattgefunden.
Auf
der Grundlage dieser Gespräche haben sich Stadt u. Verein auf eine Abänderung
des Grundvertrages durch einen Zweiten Nachtrag geeinigt. Kernpunkte der Änderung
sind:
·
Erstattung
des zum Ende 2003 aufgelaufenen Zuschussüberschusses an die Stadt Norderstedt
zum 01.07.2004;
·
Umstellung
auf jährliche Abrechnung der Fördersumme mit der Stadt;
·
Reduzierung
des Jahreszuschusses um 17.500 €;
·
Überprüfung
der Anpassung des Jahreszuschusses nach Vorlage des Geschäftsberichtes 2004.