Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Dr. Feter berichtet:

 

 

Durch Vertrag v. 27.12.2001 ist dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. die Aufgabe übertragen worden, die von der Stadt freiwillig gezahlten Zuschüsse zu den Tagespflegekosten  an die Eltern verwaltungsmäßig abzuwickeln. Der Vertrag ist befristet bis 31.12.2006.

 

Laut Vertrag erstattet der Verein jährlich einen Geschäftsbericht. Auf dieser Grundlage wird deutlich, dass die dem Verein seit Vertragsbeginn zur Verfügung gestellte Fördersumme im Verhältnis zu den tatsächlich verteilten Fördermitteln zu hoch angesetzt worden ist. Am 03.03.2004 wurde aus Anlass des Geschäftsberichts für das Jahr 2003 entsprechend berichtet (Protokoll Nr. 16/IX zu Pkt. 7.7 sowie Protokoll 17/IX, Pkt. 8.7). Deshalb ist eine Anpassung der Fördersumme sowie eine Anpassung der Abrechnungsregeln angezeigt. Dazu haben zwischen Stadt u. Verein Abstimmungsgespräche stattgefunden.

 

Auf der Grundlage dieser Gespräche haben sich Stadt u. Verein auf eine Abänderung des Grundvertrages durch einen Zweiten Nachtrag geeinigt. Kernpunkte der Änderung sind:

·         Erstattung des zum Ende 2003 aufgelaufenen Zuschussüberschusses an die Stadt Norderstedt zum 01.07.2004;

·         Umstellung auf jährliche Abrechnung der Fördersumme mit der Stadt;

·         Reduzierung des Jahreszuschusses um 17.500 €;

·         Überprüfung der Anpassung des Jahreszuschusses nach Vorlage des Geschäftsberichtes 2004.