Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Martin erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder

 

Herr Zibell fragt nach, wie sich ein der Vorlage entsprechender Beschluss finanziell auswirken würde. Frau Martin antwortet, dass es sich um eine Mindereinnahme von ca. 2.100 € handeln würde.

 

Herr Oettlein beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung, die Sitzung wird von 18.40 Uhr bis 18.47 Uhr unterbrochen.

 

Herr Oettlein beantragt ergänzend zur Vorlage Nr. B04/0217:

 

"Bei der Änderung der Entgeltordnung ist zu berücksichtigen, dass sich der Kostendeckungsgrad für 2004 nicht verändern darf, im Zuge der Gebührenbedarfsberechnung für 2005 soll ggf. im Hinblick auf den Terzialbericht 2/2004 entsprechend gegengesteuert werden."

 

Der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften beschließt dann einstimmig:

 

Die Entgeltordnung der Stadtbücherei des FORUM Norderstedt wird wie folgt verändert:

 

 

"1. Anmeldeentgelt

 

 

Kinder, Jugendliche, Ermäßigungsberechtigte (SchülerInnen ab 18 Jahren, Auszubildende, StudentInnen, Wehr- und Zivildienstleistende,  Erwerbslose, SozialhilfeempfängerInnen,  Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 % sowie Kindertages- und vergleichbare Einrichtungen, Horte und Schulen

frei

alle anderen

3,00 €

 

 

2. Benutzungsentgelt pro Benutzungsjahr

 

Kinder von 3 bis 13 Jahren sowie Kindertages- und vergleichbare Einrichtungen, Horte und Schulen

frei

alle anderen alternativ

 

a. "Große Büchereikarte", berechtigt zur kostenfreien Entleihung aller Medien (Außer Bestseller- und Graphoteks-Bestand)

 

                     - Jugendliche und Ermäßigungsberechtigte (s.o.)

12,00 €

                     - alle anderen

24,00 €

b. "Kleine Büchereikarte", berechtigt bei Zahlung eines zusätzlichen Entleihentgeles pro entliehener Medieneinheit (Siehe Pos.3) zur Entleihung von Medien

 

                     - Jugendliche und E rmäßigungsberechtigte (s.o.)

6,00 €

                     - alle anderen

12,00 €

 

Die Nummern 3 bis 7 bleiben unverändert

 

8. Inkrafttreten

 

Diese Entgeltordnung tritt am 01.10.2004 in Kraft. Gleichzeitig treten alle vorherigen Entgeltordnungen für die Stadtbücherei außer Kraft.

 

Bei der Änderung der Entgeltordnung ist zu berücksichtigen, dass sich der Kostendeckungsgrad für 2004 nicht verändern darf, im Zuge der Gebührenbedarfsberechnung für 2005 soll ggf. im Hinblick auf den Terzialbericht 2/2004 entsprechend gegengesteuert werden."