Sitzung: 10.06.2004 Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B04/0217
Frau
Martin erläutert die Vorlage und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder
Herr
Zibell fragt nach, wie sich ein der Vorlage entsprechender Beschluss finanziell
auswirken würde. Frau Martin antwortet, dass es sich um eine Mindereinnahme von
ca. 2.100 € handeln würde.
Herr
Oettlein beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung, die Sitzung wird von 18.40
Uhr bis 18.47 Uhr unterbrochen.
Herr
Oettlein beantragt ergänzend zur Vorlage Nr. B04/0217:
"Bei
der Änderung der Entgeltordnung ist zu berücksichtigen, dass sich der
Kostendeckungsgrad für 2004 nicht verändern darf, im Zuge der Gebührenbedarfsberechnung
für 2005 soll ggf. im Hinblick auf den Terzialbericht 2/2004 entsprechend
gegengesteuert werden."
Der
Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften beschließt dann einstimmig:
Die
Entgeltordnung der Stadtbücherei des FORUM Norderstedt wird wie folgt
verändert:
"1.
Anmeldeentgelt
Kinder,
Jugendliche, Ermäßigungsberechtigte (SchülerInnen ab 18 Jahren,
Auszubildende, StudentInnen, Wehr- und Zivildienstleistende, Erwerbslose, SozialhilfeempfängerInnen, Schwerbehinderte ab einem Grad der
Behinderung von 50 % sowie Kindertages- und vergleichbare Einrichtungen,
Horte und Schulen |
frei |
alle
anderen |
3,00 € |
2.
Benutzungsentgelt pro Benutzungsjahr
Kinder
von 3 bis 13 Jahren sowie Kindertages- und vergleichbare Einrichtungen, Horte
und Schulen |
frei |
alle
anderen alternativ |
|
a.
"Große Büchereikarte", berechtigt zur kostenfreien Entleihung aller
Medien (Außer Bestseller- und Graphoteks-Bestand) |
|
- Jugendliche und Ermäßigungsberechtigte (s.o.) |
12,00 € |
- alle anderen |
24,00 € |
b.
"Kleine Büchereikarte", berechtigt bei Zahlung eines zusätzlichen
Entleihentgeles pro entliehener Medieneinheit (Siehe Pos.3) zur Entleihung
von Medien |
|
- Jugendliche und E
rmäßigungsberechtigte (s.o.) |
6,00 € |
- alle anderen |
12,00 € |
Die
Nummern 3 bis 7 bleiben unverändert
8.
Inkrafttreten
Diese
Entgeltordnung tritt am 01.10.2004 in Kraft. Gleichzeitig treten alle
vorherigen Entgeltordnungen für die Stadtbücherei außer Kraft.
Bei
der Änderung der Entgeltordnung ist zu berücksichtigen, dass sich der
Kostendeckungsgrad für 2004 nicht verändern darf, im Zuge der
Gebührenbedarfsberechnung für 2005 soll ggf. im Hinblick auf den Terzialbericht
2/2004 entsprechend gegengesteuert werden."