Sitzung: 16.08.2004 Hauptausschuss
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0287
Gem.
§ 79 Abs. 1 GO wird der Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Anlagen in
öffentlicher Sitzung durch die Stadtvertretung beraten. Die Wirtschaftspläne
der Beteiligungen sind gem. §2 Abs. 2 GemHVO Anlagen zum Haushaltsplan.
Aufgrund
des Doppelhaushaltes 2004 / 2005 findet in 2004 keine Beratung des Haushaltes
2005 statt – dessen ungeachtet sind jedoch die Wirtschaftspläne der
Beteiligungen der Stadtvertretung zur Kenntnis zu geben bzw. im Falle der
Stadtwerke von ihr beschließen zu lassen.
Damit
die Beratung der Wirtschaftspläne am 14.12.04 in der Stadtvertretung stattfinden
kann, ist folgende Beratungsfolge vorgesehen:
- Stadtvertretung 14.12.
- Hauptausschuss 15.11.
- Ausschuss f. Finanzen, Werke u. Wirtschaft 10.11. (Wirtschaftspläne der
Stadtwerke Norderstedt und ihrer verbundenen Unternehmen wilhelm.tel GmbH und
Verkehrsgesellschaft Norderstedt mbH