Sitzung: 01.09.2004 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0305
Herr
Struckmann erläutert die Vorlage und gibt als Anlage 2 ein aktualisiertes
Zahlenwerk (ab RE 1999) zur Kostenentwicklung zu Protokoll.
Gemäß
§ 11 i.V.m. § 1 Gemeindehaushaltsverordnung legt das Fachamt im Zuge des
Haushaltsaufstellungsverfahrens für die kostenrechnenden Einrichtungen dem
zuständigen Ausschuss eine Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnisnahme vor.
Die
Stadtvertretung hat für die Jahre 2004/2005 einen Doppelhaushalt beschlossen.
Mithin
entfällt die Verpflichtung zur Vorlage einer Gebührenbedarfsberechnung für die
städtischen Kindertageseinrichtungen.
Ungeachtet
der Beschlusslage unterliegen die Einnahmen und Ausgaben für die städtischen
Kindertagesstätten einer Entwicklung. Diese soll aufgezeigt werden (s. Anlage),
um bei Bedarf daraus Schlüsse ziehen und ggf. rechtzeitig Maßnahmen beschließen
und einleiten zu können.
Es
ergibt sich eine kurze Diskussion zu der Höhe des Kostenanteils der Eltern.
Der
Ausschuss für junge Menschen nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.