Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

 

 

Herr Struckmann erläutert die Vorlage und gibt als Anlage 2 ein aktualisiertes Zahlenwerk (ab RE 1999) zur Kostenentwicklung zu Protokoll.

 

Gemäß § 11 i.V.m. § 1 Gemeindehaushaltsverordnung legt das Fachamt im Zuge des Haushaltsaufstellungsverfahrens für die kostenrechnenden Einrichtungen dem zuständigen Ausschuss eine Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnisnahme vor.

 

Die Stadtvertretung hat für die Jahre 2004/2005 einen Doppelhaushalt beschlossen.

Mithin entfällt die Verpflichtung zur Vorlage einer Gebührenbedarfsberechnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen.

 

Ungeachtet der Beschlusslage unterliegen die Einnahmen und Ausgaben für die städtischen Kindertagesstätten einer Entwicklung. Diese soll aufgezeigt werden (s. Anlage), um bei Bedarf daraus Schlüsse ziehen und ggf. rechtzeitig Maßnahmen beschließen und  einleiten zu können.

 

Es ergibt sich eine kurze Diskussion zu der Höhe des Kostenanteils der Eltern.

 

Der Ausschuss für junge Menschen nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.