Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Struckmann erläutert die Vorlage:

 

Mit Schreiben vom 07.04.2004 stellte die Kirchengemeinde Vicelin/Schalom den Antrag, in der Vicelin-Kindertagesstätte eine Elementargruppe in eine Krippengruppe umzuwandeln. Anlass für diese Überlegungen war, dass es dem Träger zunehmend schwerer fällt, die Plätze im Elementarbereich zu besetzen. Eine Warteliste dafür bestand bei dem Träger nicht mehr. Der Träger zog seinen Antrag für dieses Jahr kurzfristig zurück, nachdem die Verwaltung aufgrund der Daten der zentralen Warteliste ihm Unterstützung bei der Vergabe der Plätze zugesagt hatte.

 

In diesem Zusammenhang ist jetzt darauf hinzuweisen, dass der Entwurf eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (“Tagesbetreuungsausbaugesetz” - TAG) zur Änderung des SGB VIII vorliegt. Danach ist der bedarfsgerechte Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Alter unter drei Jahren schrittweise bis 2010 geplant. Zwar ist die ursprünglich vorgesehene Vorgabe einer festen Versorgungsquote von 20 % der unter Dreijährigen aufgegeben worden. Andererseits soll durch die Festlegung gesetzlich formulierter Vorgaben für einen Mindestbedarf die Verpflichtung, bedarfsgerecht entsprechende Betreuungsplätze vorzuhalten, konkretisiert werden. Danach sollen mindestens für die Kinder unter drei Jahren, deren Eltern berufstätig sind, Krippenplätze vorgehalten werden. Dies erfordert eine Überprüfung der örtlichen Bedarfsplanung für diese Altersgruppe. Dies erfordert weiter Grundsatzentscheidungen zur Finanzierbarkeit dieser Maßnahmen. Der Bund hat  zur finanziellen Unterstützung der Kommunen lediglich die Einsparungen angeboten, die sich  aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ergeben sollen.

 

Die Schaffung von Krippenplätzen, wie von der Vicelin-Kindertagesstätte nunmehr für das Jahr 2005 vorgesehen, entspricht den Planungen und Vorgaben des Bundes. Der derzeitige  Versorgungsgrad dafür im Bereich der Stadt Norderstedt (144 Plätze = 7,6% ab 10/04) entspricht weder ihrem selbst gesteckten Ziel (15%) noch dem der derzeitigen bundesweiten Planungen. (Der mit der Umwandlung verbundene Abbau von Elementarplätzen in der Vicelin-Kindertagesstätte wäre für den Versorgungsgrad für diese Altersgruppe zu vertreten (82,9% statt 83,7%)).

Das TAG sieht, insbesondere für Kinder im Alter bis zu 3 Jahren, die gleichwertige Anerkennung von Tagespflegestellen vor. Laut Angabe des Vereins Tagespflege e.V. werden in dieser Altersgruppe derzeit  66 Kinder von Tagesmüttern betreut. Diese mit berücksichtigt, läge die Versorgungsquote für die 0-3jährigen bei 11,1%.

 

Es ist für den Bereich der Stadt Norderstedt durchaus realistisch, einen Versorgungsgrad von 20%, wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen, anzunehmen, wenn alle berufstätigen Eltern einen Betreuungsplatz erhalten sollen. Zudem ist zu erwarten, dass sich die nachfrage allein dadurch noch erhöhen wird, weil die Berufstätigkeit insbesondere junger Mütter durch den vorgesehenen Entwurf aufgewertet und gefördert wird. Es ist davon auszugehen, dass sich hier eine Eigendynamik entwickeln wird.

 

Nach wie vor sind die Daten der zentralen Warteliste nur bedingt aussagefähig, da viele Eltern dem Abgleich der Daten zwischen Träger und Stadt nicht zugestimmt haben. Dies wird sich erst innerhalb der nächsten 2-3 Jahre regulieren.

Auf der Warteliste sind im Elementarbereich nur noch Kinder erfasst, die in von den Eltern fest bestimmte Einrichtungen aufgenommen werden sollen oder bei denen andere Gründe (z.B. Zahlungsrückstände) nicht dagegen sprechen. Dem stehen zudem noch freie Plätze in einzelnen Einrichtungen gegenüber. Im Krippenbereich stehen für die Geburtsdaten 01.09.01-01.09.03 noch 165 Kinder auf der Warteliste.

 

Auch andere Träger überlegen, auf die veränderte Nachfragesituation durch Anpassung der Angebote zu reagieren. Vor dem Hintergrund solcher Überlegungen sowie der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion (z.B. Verlässliche Halbtagsgrundschule, Ausbau von Krippenangeboten, verlässliche Ganztagesbetreuung für alle Kinder bis 14 Jahre, deren Eltern berufstätig sind) sollten die Ziele für die Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen im Ausschuss für junge Menschen für die kommenden Jahre neu überdacht und bestätigt bzw. angepasst werden. Dies ist u.a. mit Blick auf mögliche Investitionen, Personalbedarf und Personalentwicklung und den jetzt angelaufenen Verhandlungen zur Fortschreibung der Finanzierungsverträge mit den nichtstädtischen Trägern von Kindertagesstätten angezeigt.

 

 

Weitere Änderungen im Kita-Angebot einzelner Träger wie auch der städtischen Einrichtungen sollten bis zur Entscheidung über ein Gesamtkonzept zur Versorgung mit Kita-Plätzen für die verschiedenen Altersgruppen zurückgestellt werden.

 

 

Der Ausschuss für junge Menschen nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.

Die Thematik wird zunächst in den Fraktionen diskutiert werden.