Sitzung: 01.09.2004 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0298
Herr
Struckmann erläutert die Vorlage:
Mit
Schreiben vom 07.04.2004 stellte die Kirchengemeinde Vicelin/Schalom den
Antrag, in der Vicelin-Kindertagesstätte eine Elementargruppe in eine
Krippengruppe umzuwandeln. Anlass für diese Überlegungen war, dass es dem
Träger zunehmend schwerer fällt, die Plätze im Elementarbereich zu besetzen.
Eine Warteliste dafür bestand bei dem Träger nicht mehr. Der Träger zog seinen
Antrag für dieses Jahr kurzfristig zurück, nachdem die Verwaltung aufgrund der
Daten der zentralen Warteliste ihm Unterstützung bei der Vergabe der Plätze
zugesagt hatte.
In
diesem Zusammenhang ist jetzt darauf hinzuweisen, dass der Entwurf eines
Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der
Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (“Tagesbetreuungsausbaugesetz”
- TAG) zur Änderung des SGB VIII vorliegt. Danach ist der bedarfsgerechte
Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Alter unter drei Jahren schrittweise
bis 2010 geplant. Zwar ist die ursprünglich vorgesehene Vorgabe einer festen Versorgungsquote
von 20 % der unter Dreijährigen aufgegeben worden. Andererseits soll durch die
Festlegung gesetzlich formulierter Vorgaben für einen Mindestbedarf die
Verpflichtung, bedarfsgerecht entsprechende Betreuungsplätze vorzuhalten,
konkretisiert werden. Danach sollen mindestens für die Kinder unter drei
Jahren, deren Eltern berufstätig sind, Krippenplätze vorgehalten werden. Dies
erfordert eine Überprüfung der örtlichen Bedarfsplanung für diese Altersgruppe.
Dies erfordert weiter Grundsatzentscheidungen zur Finanzierbarkeit dieser
Maßnahmen. Der Bund hat zur
finanziellen Unterstützung der Kommunen lediglich die Einsparungen angeboten,
die sich aus der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe
und Sozialhilfe ergeben sollen.
Die
Schaffung von Krippenplätzen, wie von der Vicelin-Kindertagesstätte nunmehr für
das Jahr 2005 vorgesehen, entspricht den Planungen und Vorgaben des Bundes. Der
derzeitige Versorgungsgrad dafür im
Bereich der Stadt Norderstedt (144 Plätze = 7,6% ab 10/04) entspricht weder
ihrem selbst gesteckten Ziel (15%) noch dem der derzeitigen bundesweiten
Planungen. (Der mit der Umwandlung verbundene Abbau von Elementarplätzen in der
Vicelin-Kindertagesstätte wäre für den Versorgungsgrad für diese Altersgruppe
zu vertreten (82,9% statt 83,7%)).
Das
TAG sieht, insbesondere für Kinder im Alter bis zu 3 Jahren, die gleichwertige
Anerkennung von Tagespflegestellen vor. Laut Angabe des Vereins Tagespflege
e.V. werden in dieser Altersgruppe derzeit
66 Kinder von Tagesmüttern betreut. Diese mit berücksichtigt, läge die
Versorgungsquote für die 0-3jährigen bei 11,1%.
Es
ist für den Bereich der Stadt Norderstedt durchaus realistisch, einen
Versorgungsgrad von 20%, wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen, anzunehmen, wenn
alle berufstätigen Eltern einen Betreuungsplatz erhalten sollen. Zudem ist zu
erwarten, dass sich die nachfrage allein dadurch noch erhöhen wird, weil die
Berufstätigkeit insbesondere junger Mütter durch den vorgesehenen Entwurf
aufgewertet und gefördert wird. Es ist davon auszugehen, dass sich hier eine
Eigendynamik entwickeln wird.
Nach
wie vor sind die Daten der zentralen Warteliste nur bedingt aussagefähig, da
viele Eltern dem Abgleich der Daten zwischen Träger und Stadt nicht zugestimmt
haben. Dies wird sich erst innerhalb der nächsten 2-3 Jahre regulieren.
Auf
der Warteliste sind im Elementarbereich nur noch Kinder erfasst, die in von den
Eltern fest bestimmte Einrichtungen aufgenommen werden sollen oder
bei denen andere Gründe (z.B. Zahlungsrückstände) nicht dagegen sprechen. Dem stehen zudem noch
freie Plätze in einzelnen Einrichtungen gegenüber. Im Krippenbereich stehen für
die Geburtsdaten 01.09.01-01.09.03 noch 165 Kinder auf der Warteliste.
Auch
andere Träger überlegen, auf die veränderte Nachfragesituation durch Anpassung
der Angebote zu reagieren. Vor dem Hintergrund solcher Überlegungen sowie der
aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion (z.B. Verlässliche
Halbtagsgrundschule, Ausbau von Krippenangeboten, verlässliche
Ganztagesbetreuung für alle Kinder bis 14 Jahre, deren Eltern berufstätig sind)
sollten die Ziele für die Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen im Ausschuss
für junge Menschen für die kommenden Jahre neu überdacht und bestätigt bzw.
angepasst werden. Dies ist u.a. mit Blick auf mögliche Investitionen, Personalbedarf
und Personalentwicklung und den jetzt angelaufenen Verhandlungen zur
Fortschreibung der Finanzierungsverträge mit den nichtstädtischen Trägern von
Kindertagesstätten angezeigt.
Weitere
Änderungen im Kita-Angebot einzelner Träger wie auch der städtischen
Einrichtungen sollten bis zur Entscheidung über ein Gesamtkonzept zur
Versorgung mit Kita-Plätzen für die verschiedenen Altersgruppen zurückgestellt
werden.
Der
Ausschuss für junge Menschen nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.
Die
Thematik wird zunächst in den Fraktionen diskutiert werden.