Sitzung: 09.09.2004 Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Erster Stadtrat Dr.Freter berichtet, dass im Rahmen der Gebührensatzung der
Feuerwehr Norderstedt folgende Regelung zur Zahlung der Brandsicherheitswache
bei Veranstaltungen in der TriBühne getroffen wurde:
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Eine
grundsätzliche Pauschalierung der Gebühren ist derzeit nicht möglich.
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Für
Veranstaltungen anerkannter Kulturträger (gemäß Aufstellung der Stadt
Norderstedt, Stand September 2003) wird grundsätzlich Gebührenbefreiung
gewährt.
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Für
Abiturfeiern und vergleichbare Veranstaltungen wird grundsätzlich
Gebührenbefreiung gewährt, da es sich bei diesen Veranstaltungen ausschließlich
um private Feiern mit nichtkommerziellem Charakter handelt, die nur mit
Eigenmitteln finanziert werden. Voraussetzung: Der Veranstalter (Schule o.ä.)
ist eine Norderstedter Einrichtung. In Zweifelsfällen ist eine vorherige
Absprache erforderlich. Für Firmenfeiern (Jubiläen, Betriebsversammlungen etc)
findet diese Regelung keine Anwendung.
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Zum
Erhalt der Konkurrenzfähigkeit der Mehrzwecksäle Norderstedt GmbH gegenüber
z.B. dem Congress-Centrum Hamburg/Hamburg-Messe werden Pauschalsätze, gekoppelt
an die Gesamtveranstaltungsdauer, für Messen, Kongresse und Tagungen erhoben.
Diese
Regelungen gelten zunächst bis zum 31.12.04.