Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht:

 

Ausgangssituation:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 03.06.2004 den Ausbau der südlichen Ulzburger Str. beschlossen.

 

Vor Ausschreibung der Bauarbeiten bzw. vor Baubeginn sollte eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden, die am 18.08.2004 im Rathaus der Stadt Norderstedt (Plenarsaal) entsprechend durchgeführt wurde.

 

Ort, Zeit und Umfang der Veranstaltung wurde in der Norderstedter Zeitung am 09.08.2004 veröffentlicht. Darüber hinaus wurde auf ca. 20 Plakaten, zwischen dem Langenharmer Weg und der Einmündung Ohechaussee (entlang der Ulzburger Str.), auf diese Veranstaltung hingewiesen.

 

Bericht über die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung:

 

An der Veranstaltung haben insgesamt ca. 60 interessierte Bürgerinnen und Bürger teilgenommen.

 

Zahlreiche Teilnehmer und Teilnehmerinnen hatten keinen unmittelbaren Bezug (Belegenheit) zu der Ulzburger Str..

 

Das Protokoll dieser Veranstaltung und die Teilnehmerliste ist dieser Vorlage in Anlage 1 und Anlage 2 beigefügt (Anlage 1 der Niederschrift).

 

Ziele der Ausbaumaßnahme:

 

Oberziel:                                Verbesserung der Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer/innen;

 

Ziel 1:                                     Verbesserung der technischen Straßen- und Verkehrsverhältnisse;

 

Ziel 2:                                     Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr für alle

Verkehrsteilnehmer/innen;

 

Ziel 3:                                     Gestalterische Aufwertung des öffentlichen Straßenraumes und

-Umfeldes;

 

Ziel 4:                                     Größtmöglichen Erhalt des vorhandenen Grün- und Baumbestandes und

Begrünung des öffentlichen Straßenraumes;

 

Ziel 5:                                     Lärmminderung für die angrenzende Nutzung;

 

Ziel 6:                                     Erhöhung der Leistungsfähigkeit für die innerstädtische

Hauptverkehrsachse;

 

Ziel 7:                                     Ausgewogenes Preis- und Leistungsverhältnis mit Refinanzierbarkeit

der Maßnahmen und

 

Ziel 8:                                     Erhöhung der Wirksamkeit: Reduzierung der Folge- und

Unterhaltungskosten.

 

Die Entwurfsplanung zum Ausbau der südlichen Ulzburger Straße enthält folgende wesentliche Maßnahmen zur Unterstützung der o. g. Ziele:

 

Zu Ziel 1,2,6 und 8:                             Erneuerung der abgängigen Fahrbahn und der östlichen

Nebenflächen;

 

Zu Ziel 1,2 und 6:                 Errichtung eines zusätzlichen Radweges auf der östlichen

Straßenseite;

 

Zu Ziel 1,3,5 und 8:                             Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes (Marommer

Str./Ulzburger Str.);

 

Zu Ziel 1,5,7 und 8:                             Schaffung einer funktionstüchtigen Straßenentwässerung mittels

bds. Wasserlauf;

 

Zu Ziel 1,2,3 und 7:                             Anpassung der Querschnittsbreiten für Radverkehr und für

Fußgänger;

 

Zu Ziel 1,3,6 und 8:                             Ausbau der Fahrbahn auf max. 6,50 m Breite nach den

Merkmalen einer Hauptverkehrsstraße;

 

Zu Ziel 3 und 4:                    Begrünung des öffentlichen Straßenraumes und Erhalt bzw.

Integration vorhandenen öffentlichen Vegetationen;

 

Zu Ziel 1,2,3 und 5:                             Einbau von zusätzlichen Querungshilfen im Zuge des gesamten

Straßenverlaufes;

 

Zu Ziel 1,6 und 7:                 Einbau von zusätzlichen von Linksabbiegehilfen und

Abbiegespuren;

 

Zu Ziel 2 und 3:                    Aufpflasterung der Einmündungsbereiche zu untergeordneten

Straßen;

 

Zu Ziel 1 und 2:                    Einbau von Leiteinrichtungen für mobilitätsbeeinträchtigte

Menschen und

 

Zu Ziel 7 und 8:                    Erhebung von Erschließungsbeiträgen.

 

Eingaben der Bürgerinnen und Bürger im Zuge der Veranstaltung:

 

Im Verlauf der Veranstaltung waren sehr wenig kritische Eingaben von den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu verzeichnen. Überwiegend wurden allgemeine Anfragen zu dem Bauablauf, allgemeine Verständnisfragen und Fragen zu den Kosten gestellt.

 

Zwei Eingaben wurden im Fachbereich Verkehrsflächen und Entwässerung (neben der technischen Umsetzbarkeit) insbesondere auf Zielkompatibilität überprüft und wie folgt bewertet:

 

1.        Es wird von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern die Einrichtung einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur (von der Ulzburger Str.) in den Buchenweg vorgeschlagen.

Bewertung: Teilweise Zielkompatibel

Begründung:

Die Verkehrsbelastung (Analyse 2000 und 2004 des Büros Schnüllerhaller und Partner) würde heute eine zusätzlich Rechtsabbiegespur nicht zwingend begründen.

Allerdings könnte eine derartige Maßnahme den Verkehrsfluss auf der Ulzburger Str. verbessern. Für diese zusätzliche Abbiegespur und die Erweiterung der Lichtsignalanlage würden Mehrkosten in Höhe von ca. 30.000,00 € entstehen.

2.        Auf Grund der Tatsache, dass Ausbaubeiträge erhoben werden sollen, sprechen sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger gegen die Einrichtung verschiedener Querungshilfen aus. Wobei jeweils unterschiedliche Querungshilfen (von den Bürgern) als überflüssig eingestuft werden. Einige Bürger sprechen sich gegen Querungshilfen “Stoffladen” und “Krayenkamp” aus, andere Bürgerinnen und Bürger wollen lieber auf die Querungshilfen “Spreenweg” verzichten.

Bewertung: Nicht Zielkompatibel; Umsetzung sollte nicht erfolgen

Begründung:

Es ist menschlich nachvollziehbar, dass Anlieger und Anliegerinnen die beitragsrechtlich veranlagt werden sollen, aus privatwirtschaftlichen Überlegungen eine ablehnende Haltung zu verschiedenen Maßnahmen bekunden, um so Kosten, zu sparen. Zudem ist es zu beobachten, dass einige Maßnahmen offensichtlich nur deshalb abgelehnt werden, weil die einzelne Person diese nicht nutzen will oder muss.

Diese Argumentation kann allerdings von hier, insbesondere aus rechtlicher (Satzung und Geltungsrecht) und fachtechnischer (Erhöhung der Sicherheit) Sicht nicht gefolgt werden.

Tatsache ist, dass im Zuge diverser Straßenbaumaßnahmen zahlreiche Norderstedter Bürgerinnen und Bürger zu Ausbau- oder Erschließungsbeiträgen herangezogen wurden. Auch in diesen Fällen wurde, obwohl bei allen vergleichbaren Infoveranstaltungen entsprechende Einwände formuliert wurden, die Planung nicht verändert. Hier ist also auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen.

Obwohl bei den direkten Anliegerinnen und Anliegern der Ulzburger Str. selbstverständlich ein besonderes Interesse an dem Ausbau besteht, wurde die Planung im öffentlichen (Gesamt- ) Interesse erstellt. So ist es möglich, dass Menschen, die später verschiedene Querungshilfen in Anspruch nehmen, keine Anlieger der Ulzburger Str. sind.

Fazit:

Zunächst sind keine Änderungen der beschlossenen Gesamtbaumaßnahme beabsichtigt. Sollten Änderungen (zusätzliche Abbiegespuren oder der Entfall von Querungshilfen) gewünscht sein, müsste darüber gesondert beraten bzw. beschlossen werden.