Sitzung: 16.09.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0316
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 60 den folgenden Bericht:
Ausgangssituation:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am
03.06.2004 den Ausbau der südlichen Ulzburger Str. beschlossen.
Vor
Ausschreibung der Bauarbeiten bzw. vor Baubeginn sollte eine öffentliche
Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden, die am 18.08.2004 im Rathaus der
Stadt Norderstedt (Plenarsaal) entsprechend durchgeführt wurde.
Ort,
Zeit und Umfang der Veranstaltung wurde in der Norderstedter Zeitung am
09.08.2004 veröffentlicht. Darüber hinaus wurde auf ca. 20 Plakaten, zwischen
dem Langenharmer Weg und der Einmündung Ohechaussee (entlang der Ulzburger
Str.), auf diese Veranstaltung hingewiesen.
Bericht
über die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung:
An
der Veranstaltung haben insgesamt ca. 60 interessierte Bürgerinnen und Bürger
teilgenommen.
Zahlreiche
Teilnehmer und Teilnehmerinnen hatten keinen unmittelbaren Bezug (Belegenheit)
zu der Ulzburger Str..
Das
Protokoll dieser Veranstaltung und die Teilnehmerliste ist dieser Vorlage in
Anlage 1 und Anlage 2 beigefügt (Anlage 1 der Niederschrift).
Ziele
der Ausbaumaßnahme:
Oberziel: Verbesserung
der Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer/innen;
Ziel
1: Verbesserung der technischen
Straßen- und Verkehrsverhältnisse;
Ziel
2: Erhöhung der Sicherheit im
Straßenverkehr für alle
Verkehrsteilnehmer/innen;
Ziel
3: Gestalterische Aufwertung des
öffentlichen Straßenraumes und
-Umfeldes;
Ziel
4: Größtmöglichen Erhalt des
vorhandenen Grün- und Baumbestandes und
Begrünung des öffentlichen
Straßenraumes;
Ziel
5: Lärmminderung für die
angrenzende Nutzung;
Ziel
6: Erhöhung der Leistungsfähigkeit
für die innerstädtische
Hauptverkehrsachse;
Ziel
7: Ausgewogenes Preis- und
Leistungsverhältnis mit Refinanzierbarkeit
der Maßnahmen und
Ziel
8: Erhöhung der Wirksamkeit:
Reduzierung der Folge- und
Unterhaltungskosten.
Die
Entwurfsplanung zum Ausbau der südlichen Ulzburger Straße enthält folgende
wesentliche Maßnahmen zur Unterstützung der o. g. Ziele:
Zu
Ziel 1,2,6 und 8: Erneuerung der abgängigen Fahrbahn
und der östlichen
Nebenflächen;
Zu
Ziel 1,2 und 6: Errichtung eines zusätzlichen Radweges auf der
östlichen
Straßenseite;
Zu
Ziel 1,3,5 und 8: Errichtung eines
Kreisverkehrsplatzes (Marommer
Str./Ulzburger Str.);
Zu
Ziel 1,5,7 und 8: Schaffung einer
funktionstüchtigen Straßenentwässerung mittels
bds. Wasserlauf;
Zu
Ziel 1,2,3 und 7: Anpassung der
Querschnittsbreiten für Radverkehr und für
Fußgänger;
Zu
Ziel 1,3,6 und 8: Ausbau der Fahrbahn auf max.
6,50 m Breite nach den
Merkmalen einer Hauptverkehrsstraße;
Zu
Ziel 3 und 4: Begrünung des öffentlichen Straßenraumes und Erhalt
bzw.
Integration vorhandenen
öffentlichen Vegetationen;
Zu
Ziel 1,2,3 und 5: Einbau von zusätzlichen
Querungshilfen im Zuge des gesamten
Straßenverlaufes;
Zu
Ziel 1,6 und 7: Einbau von zusätzlichen von Linksabbiegehilfen und
Abbiegespuren;
Zu
Ziel 2 und 3: Aufpflasterung der Einmündungsbereiche zu
untergeordneten
Straßen;
Zu
Ziel 1 und 2: Einbau von Leiteinrichtungen für
mobilitätsbeeinträchtigte
Menschen und
Zu
Ziel 7 und 8: Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
Eingaben
der Bürgerinnen und Bürger im Zuge der Veranstaltung:
Im
Verlauf der Veranstaltung waren sehr wenig kritische Eingaben von den
interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu verzeichnen. Überwiegend wurden
allgemeine Anfragen zu dem Bauablauf, allgemeine Verständnisfragen und Fragen
zu den Kosten gestellt.
Zwei
Eingaben wurden im Fachbereich Verkehrsflächen und Entwässerung (neben der
technischen Umsetzbarkeit) insbesondere auf Zielkompatibilität überprüft und
wie folgt bewertet:
1.
Es
wird von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern die Einrichtung einer zusätzlichen
Rechtsabbiegespur (von der Ulzburger Str.) in den Buchenweg vorgeschlagen.
Bewertung: Teilweise Zielkompatibel
Begründung:
Die Verkehrsbelastung (Analyse 2000 und 2004 des Büros Schnüllerhaller und
Partner) würde heute eine zusätzlich Rechtsabbiegespur nicht zwingend
begründen.
Allerdings könnte eine derartige Maßnahme den Verkehrsfluss auf der Ulzburger Str.
verbessern. Für diese zusätzliche Abbiegespur und die Erweiterung der
Lichtsignalanlage würden Mehrkosten in Höhe von ca. 30.000,00 € entstehen.
2.
Auf
Grund der Tatsache, dass Ausbaubeiträge erhoben werden sollen, sprechen sich
zahlreiche Bürgerinnen und Bürger gegen die Einrichtung verschiedener
Querungshilfen aus. Wobei jeweils unterschiedliche Querungshilfen (von den
Bürgern) als überflüssig eingestuft werden. Einige Bürger sprechen sich gegen
Querungshilfen “Stoffladen” und “Krayenkamp” aus, andere Bürgerinnen und Bürger
wollen lieber auf die Querungshilfen “Spreenweg” verzichten.
Bewertung: Nicht Zielkompatibel; Umsetzung sollte nicht erfolgen
Begründung:
Es ist menschlich nachvollziehbar, dass Anlieger und Anliegerinnen die
beitragsrechtlich veranlagt werden sollen, aus privatwirtschaftlichen
Überlegungen eine ablehnende Haltung zu verschiedenen Maßnahmen bekunden, um so
Kosten, zu sparen. Zudem ist es zu beobachten, dass einige Maßnahmen
offensichtlich nur deshalb abgelehnt werden, weil die einzelne Person diese
nicht nutzen will oder muss.
Diese Argumentation kann allerdings von hier, insbesondere aus rechtlicher
(Satzung und Geltungsrecht) und fachtechnischer (Erhöhung der Sicherheit) Sicht
nicht gefolgt werden.
Tatsache ist, dass im Zuge diverser Straßenbaumaßnahmen zahlreiche
Norderstedter Bürgerinnen und Bürger zu Ausbau- oder Erschließungsbeiträgen
herangezogen wurden. Auch in diesen Fällen wurde, obwohl bei allen
vergleichbaren Infoveranstaltungen entsprechende Einwände formuliert wurden,
die Planung nicht verändert. Hier ist also auch der Gleichbehandlungsgrundsatz
zu berücksichtigen.
Obwohl bei den direkten Anliegerinnen und Anliegern der Ulzburger Str.
selbstverständlich ein besonderes Interesse an dem Ausbau besteht, wurde die
Planung im öffentlichen (Gesamt- ) Interesse erstellt. So ist es möglich, dass
Menschen, die später verschiedene Querungshilfen in Anspruch nehmen, keine
Anlieger der Ulzburger Str. sind.
Fazit:
Zunächst sind keine Änderungen der beschlossenen Gesamtbaumaßnahme
beabsichtigt. Sollten Änderungen (zusätzliche Abbiegespuren oder der Entfall
von Querungshilfen) gewünscht sein, müsste darüber gesondert beraten bzw.
beschlossen werden.