Sitzung: 16.09.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M04/0342
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 70 den folgenden Bericht:
Stellungnahme
des Betriebsamtes:
Das
Fahrzeugkonzept des Betriebsamtes basiert auf der ständigen Marktbeobachtung im
Nutzfahrzeugsektor. Aktuelle Entwicklungen in der Fahrzeugtechnik lassen einer
langfristige Konzeption von Ersatzbeschaffungen über vier Jahre hinaus nicht
sinnvoll erscheinen (Beispiel: Schadstoffklassen in der Motorentechnik -
Partikelfilter; Nutzlasten etc.).
Die
Frage, ob ein Fahrzeug nach Ablauf seiner Abschreibungsdauer oder bereits
früher (ggf. auch später) ersetzt werden muss, ist individuell zu betrachten.
Das hängt sowohl von den Einsatzbedingungen wie auch von politischen
Rahmenbedingungen (Frage der Mittelbereitstellung zum beantragten Zeitpunkt)
ab.
Als
Information wird ein Artikel aus der Zeitschrift “VKS-News” beigelegt, der die
Problematik einer Ersatzbeschaffungsberechnung am Beispiel der Abfallentsorgung
näher beleuchtet und kommentiert.
Der
Fahrzeugbestand des Betriebsamtes inkl. Abschreibungszeiten und Alter ist als
Anlage 1 beigefügt (Anlage 3 der Niederschrift).
Nicht
enthalten sind in der Aufstellung die Fahrzeuge der Stadtwerke, der Feuerwehr
sowie des Rathauses.