Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 70 den folgenden Bericht:

 

Stellungnahme des Betriebsamtes:

 

Das Fahrzeugkonzept des Betriebsamtes basiert auf der ständigen Marktbeobachtung im Nutzfahrzeugsektor. Aktuelle Entwicklungen in der Fahrzeugtechnik lassen einer langfristige Konzeption von Ersatzbeschaffungen über vier Jahre hinaus nicht sinnvoll erscheinen (Beispiel: Schadstoffklassen in der Motorentechnik - Partikelfilter; Nutzlasten etc.).

 

Die Frage, ob ein Fahrzeug nach Ablauf seiner Abschreibungsdauer oder bereits früher (ggf. auch später) ersetzt werden muss, ist individuell zu betrachten. Das hängt sowohl von den Einsatzbedingungen wie auch von politischen Rahmenbedingungen (Frage der Mittelbereitstellung zum beantragten Zeitpunkt) ab.

 

Als Information wird ein Artikel aus der Zeitschrift “VKS-News” beigelegt, der die Problematik einer Ersatzbeschaffungsberechnung am Beispiel der Abfallentsorgung näher beleuchtet und kommentiert.

 

Der Fahrzeugbestand des Betriebsamtes inkl. Abschreibungszeiten und Alter ist als Anlage 1 beigefügt (Anlage 3 der Niederschrift).

 

Nicht enthalten sind in der Aufstellung die Fahrzeuge der Stadtwerke, der Feuerwehr sowie des Rathauses.