Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Deutenbach beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Lange weist darauf hin, dass die Siedlung "Harkshörn" und nicht "Strandkorbsiedlung" heißt.

 

Entscheidung über die Anregungen von Privatpersonen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung und eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen (im Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 3) werden

berücksichtigt

die Punkte: 1, 4

nicht berücksichtigt

die Punkte: 5

teilweise berücksichtigt

die Punkte: 2, 3, 6

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Liste “Anregungen von Privatpersonen/Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB” (Anlage 3) dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 249 – Norderstedt –, Gebiet: Zwischen Mühlenweg / Am Hange / Buschberger Weg/ Lütt Wittmoor, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text –, in der Fassung vom 01.09.2004 als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung als Anlage 3 zu dieser Vorlage (Stand: 01.09.2004) gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.