Sitzung: 16.09.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B04/0323
Herr Deutenbach beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Herr Lange weist darauf hin, dass die Siedlung
"Harkshörn" und nicht "Strandkorbsiedlung" heißt.
Entscheidung über die Anregungen von Privatpersonen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung und eingeschränkten
Beteiligung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen (im Folgenden benannt
mit den laufenden Nummern der Anlage 3) werden
berücksichtigt
die Punkte: 1, 4
nicht berücksichtigt
die Punkte: 5
teilweise berücksichtigt
die Punkte: 2, 3, 6
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen in der Liste “Anregungen von Privatpersonen/Bürgerbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB” (Anlage 3) dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 249 –
Norderstedt –, Gebiet: Zwischen Mühlenweg / Am Hange / Buschberger Weg/ Lütt
Wittmoor, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text –,
in der Fassung vom 01.09.2004 als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung als Anlage 3 zu dieser Vorlage (Stand:
01.09.2004) gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.