Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Hallwachs berichtet über das Mittelstansförderungsgesetz und die vom Land dazu erlassene Verordnung.

In den Bereichen Strom-, Gas- und Wärmeversorgung gibt es im Vergabeverfahren Erleichterungen, hier kann ein freies Vergabeverfahren gewählt werden, die VOF findet keine Anwendung mehr.

Für die Bereiche Wasserversorgung und Verkehr sind weiterhin Auschreibungen erforderlich, unter Berücksichtigung der Schwellenwerte kommen auch freihändige Vergaben bzw. beschränkte Ausschreibungen in Betracht.