Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 244 Norderstedt "Wohnbebauung Scharpenmoorpark", Gebiet: Südlich Friedrich-Hebbel-Straße, westlich Gottfried-Keller-Straße, Scharpenmoor, die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Die beiden vom Investor in Abstimmung mit der Verwaltung ausgearbeiteten Bebauungskonzept werden als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern .1, 2, 3.1,  4, 5- 8, 10 und 12 der Anlage 1 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

Mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.