Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2

Beschluss

Der Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Nr. 180 Norderstedt, 4. Änderung "Wohngebäude am Willi-Brandt-Park", Gebiet: südlich Stichstraße Lütjenmoor, Flurstücke 102/41, 105/120, 775/100, 121/20, 11/39, 97/2 und teilw. 93/27 und 121/1, Flur 15, Gemarkung Garstedt wird einschließlich der Begründung, Stand :15.11.2004 in der Fassung der Anlagen 1,2 und 3 zur Vorlage Nr.  04/0445 beschlossen.

Der Entwurf des vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 180 Norderstedt, 4. Änderung "Wohngebäude am Willi-Brandt-Park" -, sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmung:

 

Mit 9Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.