Beschlussvorschlag

 

  1. Nach den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt ist die Maßnahme förderungsfähig.

 

  1. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird erteilt. Der vorzeitige Baubeginn erfolgt auf eigenes Risiko und beinhaltet keine Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen.

 

  1. Dem Verein wird für den Neubau eines Sportlerheimes auf der Tennisanlage Norderstedt-Mitte mit Gesamtkosten in Höhe von 158.000,00 € ein Zuschuss in Höhe von 30% = 47.400,00 € in Aussicht gestellt. Die Mittel sind in das Investitionsprogramm für das Jahr 2008 aufzunehmen.

 

 


Abstimmung:

 

einstimmig