Sitzung: 25.01.2005 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 04/0441
Beschlussvorschlag
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bebauungsplan Nr. 244 Norderstedt "Wohnbebauung Scharpenmoorpark",
Gebiet: Südlich Friedrich-Hebbel-Straße, westlich Gottfried-Keller-Straße,
Scharpenmoor, Flurstücke 59/1, 59/2, 60, 61, 562/59, 390/57, 444/57 174/1 und
171/1 der Flur 16, Gemarkung Garstedt beschlossen.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Planungsziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein hochwertiges
Siedlungsquartier in Form von Reihe-, Doppel- und freistehenden
Einfamilienhäusern und der erforderlichen Anlagen für die Erschließung.
Berücksichtigung des schützenswerten Grünbestandes am Randbereich des
zukünftigen Scharpenmoorparks, sowie die Festsetzung von Grünflächen als Teil
des zukünftigen Scharpenmoorparks.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 40 Ja-Stimmen, keiner
Nein-Stimme und keiner Enthaltung einstimmig angenommen.