Sitzung: 17.03.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: B 05/0086
Beschlussvorschlag
Der
Entwurf des Bebauungsplan Nr. 150 – Norderstedt –, 3. Änderung,
"Gewerbegebiet an der Lawaetzstraße", Gebiet: Zwischen AKN-Trasse,
Wasserwerk und Sportanlage Friedrichsgabe wird einschließlich der
Begründung, Stand : 28.02.2005, in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B
05/0086 beschlossen.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 150 – Norderstedt –, 3. Änderung,
"Gewerbegebiet an der Lawaetzstraße" sowie die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen