Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 150 – Norderstedt –, 2. Änderung und Ergänzung „Gewerbegebiet Lawaetzstraße, Teil Süd“, Gebiet: südlich Lawaetzstraße, nördlich der geplanten Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße, westlich der AKN-Trasse wird einschließlich der Begründung, Stand: 28.02.2005, in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 05/0093 beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 150 – Norderstedt –, 2. Änderung und Ergänzung „Gewerbegebiet Lawaetzstraße, Teil Süd“, sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen