Sitzung: 17.03.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: B 05/0093
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des Bebauungsplan
Nr. 150 – Norderstedt –, 2. Änderung und Ergänzung „Gewerbegebiet
Lawaetzstraße, Teil Süd“, Gebiet: südlich Lawaetzstraße, nördlich der geplanten
Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße, westlich der AKN-Trasse wird
einschließlich der Begründung, Stand: 28.02.2005,
in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B
05/0093 beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 150 – Norderstedt –, 2. Änderung und
Ergänzung „Gewerbegebiet Lawaetzstraße, Teil Süd“, sowie die Begründung sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen