Beschluss: (nicht beschlossen)

Zunächst erläutert Herr Struckmann die Vorlage:

 

 

Aufgrund des zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) besteht die Verpflichtung, das Betreuungsangebot insbesondere im Bereich der unter Dreijährigen stufenweise bis zum Jahre 2010 auszubauen. Grundsätzlich sollen alle Eltern, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit einen Betreuungsplatz brauchen, einen Platz bekommen. Weiter steht unter dem Eindruck von Hartz IV zu erwarten, dass Eltern zunehmend unter Druck geraten, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Bereits jetzt zeigen Rückfragen von Eltern, dass die Vergabepraxis zunehmend kritischer betrachtet wird.

 

Diese Gründe geben Anlass, die bisherige Vergabepraxis, die sich weitgehend nach dem Platz auf der Warteliste richtete, zu überprüfen und neu zu ordnen. Es geht insbesondere darum, nachvollziehbare Auswahlmerkmale für die Vergabeentscheidung zu benennen, wenn mehr Bewerbungen als Plätze vorhanden sind. Dabei soll ein hohes Maß an Transparenz der Entscheidungen gewährleistet werden.

 

Die Überlegung, sich auch mit den nichtstädtischen Einrichtungsträgern auf einheitliche Aufnahmegrundsätze für die Platzvergabe zu verständigen, ließ sich nicht umsetzen. Insofern gilt der vorgelegte Entwurf (s. Anlage 1) nur für die 11 Einrichtungen der Stadt.

 

Der Kreis Segeberg hat als örtlicher Träger der Jugendhilfe mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 16.02.2000 Kriterien für die Anerkennung eines individuellen Bedarfs an Plätzen beschlossen. An diese Kriterien, die inhaltlich den Anforderungen des neuen TAG entsprechen, ist auch die Stadt gebunden. Ergänzend dazu sind weitere Kriterien durch die Stadt entwickelt worden.

 

Dem Gesamtbeirat der städtischen Kindertageseinrichtungen ist ein Entwurf auf einem Treffen am 09.03.2005 vorgestellt worden(Protokoll s. Anlage 2). Der beigefügte Entwurf berücksichtigt einzelne Anregungen daraus. Sofern der Beirat noch weitere Anmerkungen hat, werden sie dem Ausschuss für junge Menschen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Verwaltung wird diese Stellungnahme auswerten und eine Endfassung der Aufnahmegrundsätze erstellen. Nach Bericht im Fachausschuss werden die Grundsätze durch den Oberbürgermeister in Kraft gesetzt.

 

Die Anwendung der Aufnahmegrundsätze ist zum kommenden Kindergartenjahr 2005/2006 vorgesehen.

 

 

 

Herr Struckmann erläutert Einheitlichkeit und Transparenz als Ziele der Vorlage.

 

Nach kurzer Diskussion nimmt der Ausschuss für junge Menschen die Vorlage zur Kenntnis.