Beschluss: (nicht beschlossen)

 

Am 20.11.2002 beschloss der Ausschuss für junge Menschen unter TOP 5 u.a.:

„5. Für die Arbeit in den städtischen Horten, die ein oder mehrere Kinder mit anerkannten Beeinträchtigungen betreuen, ist eine heilpädagogische Betreuung entweder durch den Einsatz eigner HeilpädagogInnen oder durch externe HeilpädagogInnen analog zum Elementarbereich sicherzustellen.“

 

Die Kosten für dieses Angebot trägt zu 100% die Stadt Norderstedt. Landesmittel werden nur für Maßnahmen im Elementarbereich bzw. in den Schulen gewährt.

 

Eine Umsetzung des Beschlusses konnte im Haushalt 2003 nicht mehr berücksichtigt werden. Im Haushalt 2004/2005 wurde eine Stelle dafür mit 38,5 Std./Woche im Stellenplan eingestellt. Aufgrund von Schwierigkeiten, geeignete Bewerber/innen zu bekommen, erfolgte die Besetzung der Stelle erst zum 1.10.2004.

 

Unter der Zielsetzung Integration arbeitete die Heilpädagogin mit 5 Schulkindern in zunächst fünf, seit Februar in vier verschiedenen städtischen Horten.

 

Die Kinder hatten aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten im sozialen Miteinander:
Es waren Kinder, die z.B. schnell aggressiv reagierten, sich isolierten, Grenzen nicht respektieren konnten, übermäßig alberten und wie Kleinkinder sprachen, oft in Rollen schlüpften wie z.B. Kätzchen, jede Anforderung und Begrenzung als Krise erlebten.
Die Aufgabe, diese Kinder zu integrieren, zielte darauf, dass sie

-          in die Gruppe eingegliedert und akzeptiert sind,

-          Freunde und Spielpartner haben und sind,

-          im Miteinander mit und von den Kindern und Erwachsenen lernen,

-          bei Gruppenaktivitäten mit ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten mitmachen,

-          ihre Ideen und Wünsche umsetzen und ausleben.

 

Es wurde mit den ausgewählten Kindern in Einzelangeboten und in Kleingruppen gearbeitet.

Diese heilpädagogischen Aktionen fanden meist im abgeschlossenen Raum statt, so dass Ruhe und wenig Ablenkungsmöglichkeiten gewährleistet waren. Teilweise aber auch im offenen Rahmen, so dass andere Kinder teilhaben konnten.
Daneben nahm die heilpädagogische Begleitung im Hortalltag eine wichtige Stellung ein:
Die dortigen Beobachtungen gaben wichtige Hinweise auf spezielle Schwierigkeiten und Bedürfnisse, auf die dann gezielt eingegangen werden konnte. Daneben hatte der Umgang der Heilpädagogin mit dem Kind prägenden Einfluss auf das Verhalten der anderen (Vorbildfunktion).


Inhalt der gezielten Aktionen war Aufbau und Übung von Sozialverhalten, Ausdruck und Abbau emotionaler Spannung, Förderung kognitiver Fähigkeiten, Wahrnehmungs- und Bewegungsförderung.

Die Kinder erfuhren Annahme und Unterstützung in ihrer speziellen Bedürftigkeit:
Vorher ausgegrenzte Kinder konnten mit anderen Kindern gemeinsam positive Gruppenerfahrungen machen. Das Zusammengehörigkeitsgefühl wurde so gestärkt.

Kinder, die Schwierigkeiten beim Aufbau von Freundschaften hatten, konnte durch regelmäßige Kleinstgruppenangebote Kontakte knüpfen.

Kinder mit motorischer Unruhe konnten durch gezielte Angebote ihre Spannungen abbauen und zur Ruhe kommen.

Kinder können in ihrer unterschiedlichen Bedürftigkeit und Auffälligkeit besser wahrgenommen und entsprechend unterstützt werden. So kann Integration ermöglicht bzw. ausgebaut werden.

Der Einsatz einer heilpädagogischen Fachkraft im Hort scheint daher weiterhin sinnvoll.

Die Heilpädagogin stand in regelmäßigem Austausch mit dem Hortteam. Dabei erfolgte eine

fachliche Unterstützung sowohl durch Besprechungen als auch durch anschaulichen heilpädagogischen Umgang mit den Kindern.

Die Eltern waren durch Gespräche an der Förderplanung und deren Verlauf beteiligt.

Zu Lehrern und Therapeuten wurde Kontakt aufgebaut.

Die Anbindung an eine Einrichtung, hier an den Hort Harksheide-Nord „Pusteblume“, hat sich als sinnvoll erwiesen. Die Heilpädagogin ist so vormittags relativ verlässlich für alle Beteiligten erreichbar.

 

Das Projekt hat auch gezeigt, das ein Nachmittag pro Kind nötig und sinnvoll ist:
Die Kinder werden aus dem regulären Alltagsablauf nicht herausgerissen, sondern begleitet. Zeitgleich mit den Hortangeboten finden dann die gezielten Fördereinheiten statt. So wird einer Sonderstellung durch das Kommen der Heilpädagogin und Herausnehmen des Kindes entgegen gewirkt.
Die Betreuung von 5 Kindern ist in der Betreuungsintensität analog dem Elementarbereich (4,8 h am Kind)  umsetzbar.

Hierbei kann eine intensivere Unterstützung der Kinder und Zusammenarbeit mit dem Team erreicht werden, wenn mehrere Kinder in einer Einrichtung untergebracht sind.

 

Zu Beginn der Tätigkeit der Heilpädagogin waren in den städtischen Horten 3 Kinder mit anerkanntem Integrationsstatus. Deshalb wurden zwei weitere Kinder in die heilpädagogische Förderung mit aufgenommen, für die der Antrag auf Anerkennung als Integrationskind vom Kreissozialamt abgelehnt worden war, die jedoch deutliche Verhaltensauffälligkeiten zeigten.

Auch zukünftig werden vorrangig anerkannte Integrationskinder in der heilpädagogischen Förderung im Hort berücksichtigt. Allerdings ist deutlich geworden, dass Kinder auch einen erheblichen Bedarf an heilpädagogischer Betreuung haben können, wenn keine Integrationsanerkennung in der Schule vorliegt. Sie sollten weiter mit gefördert werden, soweit Kapazitäten dafür vorhanden sind.

 

Der Vertrag mit der Heilpädagogin wurde befristet bis Ende dies laufenden Kindertagesstättenjahres, um zunächst Bedarfsentwicklung und Praxiserfahrungen abzuwarten. Die Ersten Erfahrungen dazu sind, wie aufgezeigt, positiv. Eine abschließende Bewertung verbietet sich z.Z. aufgrund der Kürze des bisherigen Einsatzes.

Das Fachamt beabsichtigt daher erst mal, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern, ggf. zunächst mit einem reduzierten Stundenkontingent. Durch die verlässliche Halbtagsgrundschule stehen die Kinder für eine Förderung lediglich nachmittags, sofern der Spätdienst nicht in Anspruch genommen wird, nur bis 16 Uhr, und in den Ferien reduziert für die Fördermaßnahmen der Heilpädagogin zur Verfügung.

 

 

Es schließt sich eine Diskussion an, während der Frau Deichmann ihre Arbeit mit den Kindern schildert und verschiedene Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

 

Abschließend nimmt der Ausschuss für junge Menschen die vorliegende Berichtsvorlage wohlwollend zur Kenntnis und spricht sich einvernehmlich dafür aus, dass die Stelle der Heilpädagogin in den städtischen Horten, auch zur präventiven Arbeit, zukünftig als Vollzeitstelle erhalten bleibt.