Herr Struckmann berichtet:

 

1.      Der Fachbereich Planung verweist zur Diskussion um eine mögliche Verlagerung des Standortes Kita Diakonisches Werk an der Tannenhofstr. auf das Kirchengrundstück Kirchenstraße gemäß Planungskonzept Architekt Patschan darauf, dass man einkalkulieren muss, dass neben der Kostenfrage auch Voraussetzung für die Realisierung des Gesamtkonzeptes neu zu schaffendes Planungsrecht ist. Denkbar wäre hier ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Konsequenz Planungsleistungen zulasten Vorhabenträger. Ferner ist offen, ob das  Planungsrecht dem vorgelegten Entwurf in Gänze entsprechen wird. Eine Herstellung der Kita als Einzelbaustein wäre gem. § 34 BauGB allerdings schon jetzt zulässig. Bedeutet aber, dass vorhandene Bausubstanz abzutragen und die Organisation der dort vorhandenen Stellplatzflächen neu vorgenommen werden müsste.

2.      Die Geschäftsführung hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass bzgl. der Kostenkalkulation für diese Maßnahme noch interner Abstimmungsbedarf besteht. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit dem Zuschussantrag nachgereicht.