Sitzung: 02.06.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: B 05/0163
Beschluss
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255 – Norderstedt – „Friedrichsgabe-Nord,
nordwestlich Ellerbrocks Gasthof“, Gebiet: Südlich des Umspannwerkes, westlich
der AKN, nördlich der Quickborner Straße (inkl. Straßenverkehrsfläche), östlich
des Flurstücks 36/14 (inkl. Erschließung bis zum Anschluss an den Knotenpunkt K
113) wird einschließlich der Begründung, Stand: 12.05.2005, in der Fassung
der Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 05/0163 beschlossen.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255 – Norderstedt – „Friedrichsgabe-Nord,
nordwestlich Ellerbrocks Gasthof“ – sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3
Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend :
Abstimmung:
Die Vorlage wird mit 9
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen. Frau Slevogt
war bei der Abstimmung nicht anwesend.