Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Abschließender Beschluss:

 

Auf Grund des § 5 BauGB beschließt die Stadtvertretung die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt 1984 „Dorfanger Glashütte“, Gebiet: Grüner Weg / Op de Hütt / Wilstedter Weg / Hofweg, in der zuletzt geänderten Fassung vom 07.03.2005.

 

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage - Stand: 16.06.2005 - gebilligt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt 1984 „Dorfanger Glashütte“ bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend : ...


Abstimmung:

 

Bei 33 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.