Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 15

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 257 A Norderstedt "Südlicher Scharpenmoorpark, nördlich Einmündung In de Tarpen/Ohechaussee", Gebiet: Flurstücke 44/16, 44/28, 44/32, Teile der Flurstücke 35/2, 39/1, 41/69, 88/5, 228/36 der Flur 4, Gemarkung Garstedt, und die Bebauung nördlich der Ohechaussee westlich Schwarzer Weg südlich der Flurstücke 152/45, 45/23 tw., 45/24 tw. der Flur 4, Gemarkung Garstedt, beschlossen.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

§                Sicherung des Landschaftsraumes Scharpenmoorpark als Erholungs- und Kommunikationsraum und als Bestandteil der innerstädtischen Grünraumvernetzung

§                Sicherung eines angemessenen Eingangs in den Landschaftsraum Scharpenmoorpark

§                Erhalt eines von Bebauung freizuhaltenden Bereiches zur Stärkung der Eingangssituation in den Siedlungsbereich

§                Sicherung einer Wegeverbindung von der Ohechaussee in Richtung Schwarzer Weg

§                Schaffung einer baulichen Dominante zur Stärkung des Eingangsbereiches und zur Akzentuierung des Eingangs in den Scharpenmoorpark

§                Ordnung der baulichen Entwicklung entlang der Ohechaussee

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 24 Ja-, 15 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

 

Frau Paschen eröffnet den Schnelldurchgang.