Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Beschluss

 

 

I.                    Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein stellt die Stadtvertretung durch Beschluss vom 20.09.2005 den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Norderstedt für das Wirtschaftsjahr 2005 fest:

 

 

„1. Mit dem aktualisierten Wirtschaftsplan werden

 

     erhöht um     vermindert um    und damit der Gesamtbetrag

        des Wirtschaftsplanes

                gegenüber nunmehr

                                                                                            bisher       festgesetzt auf

 

                                                   EUR                EUR                     EUR          EUR

 

1.1   im Vermögensplan               

 

die Einnahmen                                2.470.000        --------                           13.191.000            15.661.000

die Ausgaben                                 2.470.000                                   13.191.000            15.661.000

 

 

 2. 

 

 2.1 der Gesamtbetrag der

      Verpflichtungsermächtigungen            5.600.000                                            0,0       5.600.000“

 

3.         Auf Empfehlung des Werkausschusses beschließt die Stadtvertretung, die Mehrinvestitionen nicht aus den Rückflüssen der Konzessionsabgaben sondern aus der Gewinnzuführung zu finanzieren.


Abstimmung:

 

Bei 34 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.