Frau Gattermann gibt folgende Mitteilungsvorlage der Kämmerei zu Protokoll:

 

 

Anfrage:

 

1.                  Welche Ersparnisse haben sich  bisher für das vom Bundestag verabschiedete Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) durch das SGB II ergeben?

 

2.                  Wie sind diese Ersparnisse in den Ausbau von Krippenplätzen geflossen (oder werden fließen)?

 

Antwort:

 

Für die Stadt Norderstedt werden sich nach dem jetzigen Stand folgende finanzielle Auswirkungen durch das SGB II („Hartz IV) ergeben:

 

Reduzierung des Ansatzes für Sozialhilfeaufwendungen                        1.700.000 €

Reduzierung Personalkosten (Erstattung Personalausgaben)                      425.000 €

Neuer Ausgabebedarf für Anteile Kosten der Unterkunft                 -            1.200.000 €

Zwischenergebnis Haushalt:                 Entlastung                                    925.000 €

 

Der Kreis Segeberg hat jedoch Mehraufwendungen, die nach Berechnungen des Kreises eine Erhöhung der Kreisumlage um 2,5 Prozentpunkte erforderlich machen.

Hierdurch ergibt sich für Norderstedt eine Mehrbelastung bei der Kreisumlage in Höhe von ca. 1.600.000 €.

 

Insgesamt ergibt sich damit für Norderstedt keine Entlastung für den Haushalt, sondern eine Mehrbelastung in Höhe von ca. 675.000 € pro Jahr.