Sitzung: 17.11.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 05/0463
Beschlussvorschlag
a)
Das
Ergebnis der Auslegung des Grünordnungsplanes (GOP) zum Bebauungsplan 214 –
Norderstedt -, Gebiet: östlich Niendorfer Straße, westlich Tarpenbek, südlich
Gutenbergring, nördlich Ausgleichsflächen Ortsumgehung Fuhlsbüttel und die
Behandlung der Anregungen wird entsprechend der Ausführungen in der Anlage 3
zur Vorlage B 05/0463zur Kenntnis genommen.
b)
Der
vom Landschaftsplaner Reinhold Engberding in der Planungsgruppe Elbberg,
Kruse, Schnetter & Rathje, Architekten & Stadtplaner in Hamburg
in Abstimmung mit dem Team Natur und Landschaft ausgearbeitete
Grünordnungsplan, bestehend aus Planzeichnung und Erläuterungsbericht wird in
der Fassung der Anlage 1 und 2 zur Vorlage Nr. B 05/0463 (Stand: 25. Oktober
2005) abschließend beschlossen.
c)
Planexterner
Ausgleich
Im Plangebiet ist der Ausgleich für die Beeinträchtigungen nicht in vollem
Umfang zu realisieren.
Über die genannten Eingriffe entsteht ein Gesamtausgleichsbedarf von 49.713 m².
Insgesamt können durch folgenden Maßnahmen im Bebauungsplangebiet
- Entwicklung einer Flutrasen-Fläche
- Vernässung von Flächen
- Naturnahem Ausbau der Regenrückhaltebecken
- Gehölzpflanzungen
19.852 m² ausgeglichen werden.
Der Restbedarf in Höhe von 29.861 m² wird über eine externe Maßnahme in der
Gemarkung Glashütte gedeckt: Als Maßnahme ist geplant die Extensivierung heute
intensiv genutzter Grünlandflächen im Besitz der Stiftung Naturschutz, auf
Teilflächen der Flurstücke 12/23, Flur 3, 8/8, Flur 5, die zusammen insgesamt
ca. 8,2 ha groß sind.
Diese externen Maßnahmen werden in entsprechender, noch zu definierender Größe
dem
Bebauungsplan 214 Norderstedt zugeordnet und durch einen Vertrag konkretisiert.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgenommen.
Abstimmung:
10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen