Sitzung: 01.12.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: B 05/0484
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 186 Norderstedt, 2.
Änderung „Gewerbegebiet Harkshörn nördliche Erweiterung“, Gebiet: westlich der
Schleswig-Holstein-Straße / nördlich der Fußwegverbindung zwischen
Schleswig-Holstein-Straße und Kringelkrugweg / östlich der Wöbsmoorniederung,
beschlossen.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr empfiehlt der
Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die von der Stadtvertretung beschlossenen und
rechtskräftigen Satzungen über die Bebauungspläne Nr. 186 Norderstedt und die
1. vereinfachte Änderung werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Teil B – Text –
geändert und ergänzt.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Der
generelle Ausschluss von
-
Vergnügungsstätten,
insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der
Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne
Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführungs-
und Geschäftsräume, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen
oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (§ 1 Abs. 5 und
Abs. 9 BauNVO),
-
Bordellen,
sowie bordellartigen Betrieben.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Mit 10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.