Beschluss:

 

 

Die Stadt Norderstedt beschließt, die Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen nichtstädtischer Träger nach allgemeinen Förderrichtlinien in der Fassung der Anlage zu Vorlage Nr. B 05/0491 zu fördern. Die genannten Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2006 in Kraft u. finden auf alle Träger Anwendung, die das Vertragsangebot der Stadt Norderstedt gemäß § 25 Abs. 4 Satz 2 KiTaG ablehnen.

 

 

 


Abstimmung: einstimmig beschlossen