Sitzung: 07.12.2005 Ausschuss für junge Menschen
Vorlage: B 05/0491
Beschluss:
Die Stadt Norderstedt beschließt, die
Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen nichtstädtischer Träger nach
allgemeinen Förderrichtlinien in der Fassung der Anlage zu Vorlage Nr. B
05/0491 zu fördern. Die genannten Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2006
in Kraft u. finden auf alle Träger Anwendung, die das Vertragsangebot der Stadt
Norderstedt gemäß § 25 Abs. 4 Satz 2 KiTaG ablehnen.
Abstimmung: einstimmig
beschlossen