Sitzung: 05.12.2005 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: B 05/0489
Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss.
Die
beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer für
das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, die rückwirkend zum
01.01.1997 in Kraft tritt und ab diesem Zeitpunkt die Satzung über die Erhebung
einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten,
zuletzt geändert durch die 2. Nachtragssatzung vom 21.11.2001, ersetzt, wird
beschlossen.