Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss.

 

Die beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, die rückwirkend zum 01.01.1997 in Kraft tritt und ab diesem Zeitpunkt die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten, zuletzt geändert durch die 2. Nachtragssatzung vom 21.11.2001, ersetzt, wird beschlossen.