Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 262 Norderstedt, „Gewerbegebiet Harkshörn-Süd“, Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße / nördlich des Stadtparks / östlich der Bahntrasse / östlich der Straße Harckesheyde, beschlossen.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          Die Festsetzung als Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990

-          Der generelle Ausschluss von

-          Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführungs- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (§ 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO),

-          Bordellen, sowie bordellartigen Betrieben.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 36 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.