Sitzung: 24.01.2006 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 05/0485
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 262 Norderstedt, „Gewerbegebiet
Harkshörn-Süd“, Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße / nördlich des
Stadtparks / östlich der Bahntrasse / östlich der Straße Harckesheyde,
beschlossen.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Die Festsetzung als
Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung in der aktuellen Fassung der
Bekanntmachung vom 23.01.1990
-
Der generelle Ausschluss
von
-
Vergnügungsstätten,
insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der
Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne
Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführungs-
und Geschäftsräume, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen
oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (§ 1 Abs. 5 und Abs.
9 BauNVO),
-
Bordellen, sowie
bordellartigen Betrieben.
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 36 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.