Sitzung: 24.01.2006 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 1
Vorlage: B 05/0489
Beschluss
Die beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten, die rückwirkend zum 01.01.1997 in Kraft tritt und ab diesem Zeitpunkt die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten, zuletzt geändert durch die 2. Nachtragssatzung vom 21.11.2001, ersetzt, wird beschlossen.
Abstimmung:
Bei 38 Ja-, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.