Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

a)      Entscheidung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange

Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 3) werden

berücksichtigt
9, 10

teilweise berücksichtigt


nicht berücksichtigt


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Liste zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB (Anlage 3) dieser Vorlage Bezug genommen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b)      Entscheidung über die Anregungen von Privatpersonen

Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen, Verbänden und Unternehmen (im Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 4) werden

berücksichtigt


teilweise berücksichtigt


nicht berücksichtigt


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführungen in der Liste Anregungen von Privatpersonen/Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB“ (Anlage 4) dieser Vorlage Bezug genommen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


c)      Abschließender Beschluss

Die Stadtvertretung beschließt, den Flächennutzungsplan Norderstedt – 14. Änderung – in der Fassung vom 25.11.2005 (Anlagen 1 und 2) abschließend.

Die Begründung wird in der Fassung vom 25.11.2005 (Anlage 2) dieser Vorlage gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan Norderstedt – 14. Änderung – der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach erfolgter Genehmigung gemäß § 6 BauGB ist der Flächennutzungsplan Norderstedt – 14. Änderung – auf Dauer zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und die Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 36 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.