Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 186 Norderstedt, 2. Änderung „Gewerbegebiet Harkshörn nördliche Erweiterung“, Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße / nördlich der Fußwegverbindung zwischen Schleswig-Holstein-Straße und Kringelkrugweg / östlich der Wöbsmoorniederung, beschlossen.

 

Die von der Stadtvertretung beschlossenen und rechtskräftigen Satzungen über die Bebauungspläne Nr. 186 Norderstedt und die 1. vereinfachte Änderung werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Teil B – Text – geändert und ergänzt.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          Der generelle Ausschluss von

-          Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführungs- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (§ 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO),

-          Bordellen, sowie bordellartigen Betrieben.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 36 Ja-. 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.