Sitzung: 24.01.2006 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 05/0484
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 186 Norderstedt, 2. Änderung „Gewerbegebiet
Harkshörn nördliche Erweiterung“, Gebiet: westlich der
Schleswig-Holstein-Straße / nördlich der Fußwegverbindung zwischen
Schleswig-Holstein-Straße und Kringelkrugweg / östlich der Wöbsmoorniederung,
beschlossen.
Die von der Stadtvertretung beschlossenen und rechtskräftigen Satzungen über die Bebauungspläne Nr. 186 Norderstedt und die 1. vereinfachte Änderung werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Teil B – Text – geändert und ergänzt.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Der generelle Ausschluss
von
-
Vergnügungsstätten,
insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der
Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne
Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführungs-
und Geschäftsräume, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen
oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (§ 1 Abs. 5 und
Abs. 9 BauNVO),
-
Bordellen, sowie
bordellartigen Betrieben.
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 36 Ja-. 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.