Sitzung: 19.01.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 06/0528
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 Garstedt, 4. Änderung "Sonder- und Gewerbegebiete zwischen Friedrichsgaber Weg und Kohfurth“, Gebiet: westlich Friedrichsgaber Weg, nördlich und südlich Stettiner Straße, beiderseits Kösliner Weg, beschlossen.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Funktionale Gliederung des historisch gewachsenen
Gewerbestandortes Kohfurth in die
Teilbereiche Sondergebiet mit Schwerpunkt Einzelhandel und Gewerbegebiet
mit Ausschluss von Einzelhandel
·
Sicherung und räumliche Konzentration des Standortes
Kohfurth als wohnungsnaher Versorgungsstandort (auch im Hinblick auf die
geplante Wohnbebauung im „Garstedter Dreieck“) unter dem Aspekt Verträglichkeit
mit dem Einkaufschwerpunkt Herold-Center sowie des Nahversorgungsbereiches
Norderstedt-Mitte
· Sicherung von Teilen der historisch gewachsenen Produktions- und Dienstleistungsflächen unter Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.