Sitzung: 21.02.2006 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 06/0528
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 Garstedt, 4. Änderung "Sonder- und
Gewerbegebiete zwischen Friedrichsgaber Weg und Kohfurth“, Gebiet: westlich
Friedrichsgaber Weg, nördlich und südlich Stettiner Straße, beiderseits
Kösliner Weg, beschlossen.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Funktionale
Gliederung des historisch gewachsenen
Gewerbestandortes Kohfurth in die
Teilbereiche Sondergebiet mit Schwerpunkt Einzelhandel und Gewerbegebiet
bei Ausschluss von Einzelhandel
·
Sicherung
und räumliche Konzentration des Standortes Kohfurth als wohnungsnaher
Versorgungsstandort (auch im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung im
„Garstedter Dreieck“) unter dem Aspekt Verträglichkeit mit dem
Einkaufschwerpunkt Herold-Center sowie des Nahversorgungsbereiches
Norderstedt-Mitte
·
Sicherung
von Teilen der historisch gewachsenen Produktions- und Dienstleistungsflächen
unter Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 37 Ja-, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig
angenommen.