Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 Garstedt, 4. Änderung "Sonder- und Gewerbegebiete zwischen Friedrichsgaber Weg und Kohfurth“, Gebiet: westlich Friedrichsgaber Weg, nördlich und südlich Stettiner Straße, beiderseits Kösliner Weg, beschlossen.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Funktionale Gliederung  des historisch gewachsenen Gewerbestandortes Kohfurth in die  Teilbereiche Sondergebiet mit Schwerpunkt Einzelhandel und Gewerbegebiet bei Ausschluss von Einzelhandel

·         Sicherung und räumliche Konzentration des Standortes Kohfurth als wohnungsnaher Versorgungsstandort (auch im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung im „Garstedter Dreieck“) unter dem Aspekt Verträglichkeit mit dem Einkaufschwerpunkt Herold-Center sowie des Nahversorgungsbereiches Norderstedt-Mitte  

·         Sicherung von Teilen der historisch gewachsenen Produktions- und Dienstleistungsflächen unter Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten

 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 37 Ja-, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig angenommen.