Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

a)      Entscheidung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 4) werden

berücksichtigt

1; 2; 3; 4; 5.3; 15....... :

teilweise berücksichtigt

...................

nicht berücksichtigt

5.1; 5.2; .................

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)      Entscheidung über die Anregungen von Privatpersonen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen, Verbänden und Unternehmen (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden

berücksichtigt

....... :

teilweise berücksichtigt

...................

nicht berücksichtigt

1;.................

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

c)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 214 Norderstedt "Gewerbegebietsarrondierung Garstedt-Süd", Gebiet: östlich Niendorfer Straße, westlich Tarpenbek, südlich Gutenbergring, nördlich Ausgleichsflächen Ortsumgehung Fuhlsbüttel, be­stehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - in der zuletzt geänderten Fassung vom 16.01.2006 (Anlagen 1 und 2), als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 dieser Vorlage - Stand: 16.01.2006 - gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 34 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.