Sitzung: 21.02.2006 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 06/0022
Beschluss
a)
Entscheidung über
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 4) werden
berücksichtigt
1; 2; 3; 4; 5.3; 15....... :
teilweise berücksichtigt
...................
nicht berücksichtigt
5.1; 5.2; .................
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Entscheidung über
die Anregungen von Privatpersonen
Die vor, während oder nach der
öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von Privatpersonen, Verbänden
und Unternehmen (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5)
werden
berücksichtigt
....... :
teilweise berücksichtigt
...................
nicht berücksichtigt
1;.................
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
c)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach §
92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung
den Bebauungsplan Nr. 214 Norderstedt "Gewerbegebietsarrondierung
Garstedt-Süd", Gebiet: östlich Niendorfer Straße, westlich Tarpenbek, südlich
Gutenbergring, nördlich Ausgleichsflächen Ortsumgehung Fuhlsbüttel, bestehend
aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - in der zuletzt
geänderten Fassung vom 16.01.2006 (Anlagen 1 und 2), als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 dieser Vorlage - Stand:
16.01.2006 - gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 34 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich
angenommen.