Sitzung: 13.02.2006 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 06/0036
Beschluss
Der
Hauptausschuss beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, einen öffentlich-rechtlichen
Vertrag mit folgenden Regelungen zu erarbeiten:
Der
Kreis Segeberg übernimmt für die Jahre 2006 und 2007 die entstehenden
Ist-Kosten der Sprachheilgrundschule. Für das Jahr 2008 übernimmt der Kreis
Segeberg die Ist-Kosten bis einschließlich Juli des Jahres. Danach erfolgt
durch den Kreis Segeberg gegenüber der Stadt Norderstedt kein weiterer
Kostenausgleich.
Bis
einschließlich Juli 2008 ist der Kreis Segeberg alleiniger Träger der
Schülerbeförderungskosten. Ab August 2008 erfolgt die Abrechnung der
Schülerbeförderungskosten entsprechend der „Satzung des Kreises Segeberg über
die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung.“
Abstimmung:
Bei 10 Ja-, 0 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung einstimmig
angenommen.