Sitzung: 16.03.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0095
Beschlussvorschlag
Auf Antrag der Christusgemeinde vom 23.02.2006 wird die Aufstellung eines des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 261 Norderstedt „Quartier um die Christuskirche“ gemäß § 12 BauGB, Gebiet: südlich Kirchenstraße, nordwestlich Friedhof Christuskirchengemeinde, östlich Wohnblocks Ecke Niendorfer Straße/Kirchenstraße, beschlossen.
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
·
der Neubau einer
Kindertagesstätte mit Sonderwohnformen und Tiefgarage
·
die Errichtung einer
Seniorenwohnanlage
·
die Sicherung des
Kirchengebäudes als Gemeindezentrum
·
die Verbesserung der
Angebote für öffentlich nutzbaren Parkraum
·
die Sicherung
erhaltenswerten Baumbestandes
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen