Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Auf Antrag der Christusgemeinde vom 23.02.2006 wird die Aufstellung eines des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 261 Norderstedt „Quartier um die Christuskirche“ gemäß § 12 BauGB, Gebiet: südlich Kirchenstraße, nordwestlich Friedhof Christuskirchengemeinde, östlich Wohnblocks Ecke Niendorfer Straße/Kirchenstraße, beschlossen.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         der Neubau einer Kindertagesstätte mit Sonderwohnformen und Tiefgarage

·         die Errichtung einer Seniorenwohnanlage

·         die Sicherung des Kirchengebäudes als Gemeindezentrum

·         die Verbesserung der Angebote für öffentlich nutzbaren Parkraum

·         die Sicherung erhaltenswerten Baumbestandes

 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen