Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 261 Norderstedt „Quartier um die Christuskirche", Gebiet: südlich Kirchenstraße, nordwestlich Friedhof Christuskirchengemeinde, östlich Wohnblocks Ecke Niendorfer Straße/Kirchenstraße, die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern .1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 11 der Anlage 4 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen