Sitzung: 16.03.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0099
Beschlussvorschlag
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Verfahrens zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 261 Norderstedt „Quartier um die Christuskirche",
Gebiet: südlich Kirchenstraße, nordwestlich Friedhof Christuskirchengemeinde,
östlich Wohnblocks Ecke Niendorfer Straße/Kirchenstraße, die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern .1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 11 der Anlage 4 dieser Vorlage
durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen