Sitzung: 20.04.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0124
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden
Beschluss:
Gemäß § 2 ff. BauGB wird
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 140 Norderstedt, 7. vereinfachte
Änderung "Gewerbegebiet Harkshörn-Nord", Gebiet: westlich der
Schleswig-Holstein-Straße / südlich der Straße Am Stammgleis / östlich der
Wöbsmoorniederung, beschlossen.
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
-
Der generelle Ausschluss
von
-
Vergnügungsstätten,
insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der
Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne
Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräumen und Verkaufsflächen,
Vorführungs- und Geschäftsräumen, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf
Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (§ 1
Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO 90),
-
Bordellen sowie
bordellartigen Betrieben.
Durch die Änderung werden
die Grundzüge der Planung nicht berührt, daher wird ein vereinfachtes Verfahren
gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen