Sitzung: 20.04.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0126
Beschlussvorschlag
Gemäß
§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 262 Norderstedt
(vereinfachtes Verfahren) „Gewerbegebiet Harkshörn-Süd“, Gebiet: westlich der
Schleswig-Holstein-Straße / nördlich des Stadtparks / östlich der Bahntrasse /
südlich der Straße Harckesheyde, beschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
-
Die Festsetzung als
Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung in der aktuellen Fassung der
Bekanntmachung vom 23.01.1990
-
Der generelle Ausschluss
von
-
Vergnügungsstätten,
insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der
Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit
dienen, sowie Verkaufsräumen und Verkaufsflächen, Vorführungs- und
Geschäftsräumen, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder
auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist,
-
Bordellen sowie
bordellartigen Betrieben.
Durch die Aufstellung des
Bebauungsplans wird der Zulässigkeitsmaßstab des Vorhabens im Plangebiet nicht
wesentlich verändert. Daher wird ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13
BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen