Sitzung: 30.05.2006 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0
Vorlage: B 06/0139
Beschluss
a) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufhebung des als
unwirksam festgestellten Bebauungsplanes Nr. 137 Norderstedt „Harkshörn
Süd", Gebiet: Mühlenweg/Feldweg Feldstraße/Am Hange, beschlossen.
Der Beschluss zur Aufhebung ist ortsüblich bekannt zu machen. (§ 2 Abs. 1 Satz
2 BauGB
b) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bebauungsplan Nr. 137 Norderstedt Neufassung „Harkshörn Süd", Gebiet:
Mühlenweg/Feldweg/Feldstraße/Am Hange, beschlossen.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
· Festsetzung der Gebietsart – Allgemeines Wohngebiet – (WA) am Mühlenweg, im übrigen Plangebiet Reines Wohngebiet (WR); ·
Erweiterung der
baulichen Nutzungsmöglichkeiten durch Vergrößerung der überbaubaren Flächen
in Teilbereichen, Erhöhung der Zahl der Vollgeschosse in Verbindung mit der
Gebäudehöhe und Erhöhung des Nutzungsmaßes (GRZ); ·
Teilweise Festsetzung
von Bauflächen auf der festgesetzten Grünfläche – Parkan-lage – am
Buschberger Weg ·
Neuregelung der
Zulässigkeit von Nebenanlagen. |
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 38 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.
Die Öffentlichkeit wird für den weiteren Verlauf
ausgeschlossen.