Sitzung: 30.05.2006 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 4
Vorlage: B 06/0125
Beschluss
Gemäß
§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 186 Norderstedt, 2.
vereinfachte Änderung „Gewerbegebiet Harkshörn nördliche Erweiterung“, Gebiet:
westlich der Schleswig-Holstein-Straße / nördlich der Fußwegverbindung zwischen
der Schleswig-Holsteinstraße und Kringelkrugweg / östlich der
Wöbsmoorniederung, beschlossen.
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
-
Der generelle Ausschluss
von
-
Vergnügungsstätten,
insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der
Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne
Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräumen und Verkaufsflächen,
Vorführungs- und Geschäftsräumen, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf
Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (§ 1
Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO 90),
-
Bordellen sowie
bordellartigen Betrieben.
Durch die Änderung werden
die Grundzüge der Planung nicht berührt, daher wird ein vereinfachtes Verfahren
gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 34 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.