Frau Vorpahl begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder, Gäste und Mitarbeiter der Verwaltung und stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit mit zunächst 10 Mitgliedern fest.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet die Vorsitzende nach § 46 GO die stellvertretenden Mitglieder Frau Kühl und Herrn Reimann per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.