Sitzung: 05.10.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 06/0299
Beschluss:
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
berücksichtigt
2, 3.4, 3.6,
4.1, 4.2, 7.1,
7.2, 7.3, 7.4,
7.5
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
1, 3.1, 3.2,
3.3, 3.5, 3.7,
3.8, 5, 6
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage und die Anlage 3 dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage
4) werden
berücksichtigt
1.1, 4, 5
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
1.2, 1.3, 2,
3.1, 3.2, 3.3,
3.4
zur Kenntnis genommen
.....................
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage und die Anlage 5
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB beschließt
die Stadtvertretung die Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB
(Außenbereichssatzung) "Tangstedter Forst", Gebiet: Am Tangstedter
Forst, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - (Anlage 6) und dem
Teil B - Text - (Anlage 7), in der zuletzt geänderten Fassung vom
11.09.2006 als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 11.09.2006 (Anlage 8) wird gebilligt.
Der Beschluss über die Außenbereichssatzung durch die Stadtvertretung ist nach
§ 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben,
wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend : ...
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
mehrheitlich beschlossen.