Herr Dr. Freter berichtet über ein Schreiben des Kreises Segeberg (Anlage 3) über die Förderung der Schuldnerberatung im Kreis. Zu der Auffassung des Kreises über den „Ausstieg der Stadt Norderstedt aus der freiwilligen institutionellen Förderung“ verweist Herr Dr. Freter auf die gesetzlichen Regelungen seit Einführung des SGB II und SGB XII hin. Danach ist nur der Kreis zuständig.